Der Landessportbund Hessen (lsb h) begrüßt die gestern erfolgte Zustimmung des Hessischen Landtags zum zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV). „Dieser Beschluss zeigt, dass die Landtagsabgeordneten wissen, wie nötig eine Gesetzesanpassung und eine Neuordnung der Konzessionsvergabe in diesem Bereich sind. Tragisch ist, dass diese Veränderung dennoch ausbleiben wird“, sagt lsb h-Präsident Dr. Rolf Müller.
Er nimmt damit Bezug auf die Ankündigung Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens, dem zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen. „Wenn nur ein Land die Ratifizierung verweigert, kann der Staatsvertrag nicht wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten“, erklärt Müller. Eine rechtskräftig erlaubte Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter ist damit weiterhin nicht in Sicht. Das hat auch Auswirkungen auf den organisierten Sport. „Schließlich entgehen dem Staat dadurch seit Jahren Konzessionsgebühren, die sinnvoll in den Breitensport investiert werden könnten“, sagt Müller, der es als „untragbar“ bezeichnet, dass derzeit viele Anbieter von Sportwetten im Internet ohne Konzession tätig sind.
„Wenn auf Bundesebene kein Konsens möglich ist, müssen wir dringend über einen hessischen Weg nachdenken“, so Müller, der ankündigt mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, diesbezüglich Gespräche aufzunehmen. „Der organisierte Sport sollte möglichst bald an den fiskalischen Erträgen aus Sportwetten beteiligt werden. Schließich erfüllt er immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben: von Integration, Inklusion bis zur Prävention. Außerdem ist eine qualitativ hochwertige Arbeit im Breitensport die Grundlage für Leistungssport: Ohne Breite gibt es keine Spitze und damit auch keine Grundlage für Sportwetten“, ist der Landessportbund-Präsident überzeugt.