Mit seinem einstimmigen Beschluss zur Verabschiedung der veränderten Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) hat der Bundestag heute in dritter Lesung den Weg für eine sportfreundlichere Lärmschutzregelung freigemacht. „Damit ist auch für unsere hessischen Sportvereine Handlungssicherheit hergestellt“, freut sich Rolf Hocke, Vizepräsident des Landessportbundes Hessen (lsb h) und hier für den Bereich Sportinfrastruktur zuständig.
„Durch eine Anpassung der Ruhezeiten kann künftig auch auf Sportanlagen in Wohngebieten bis 22 Uhr abends Sport getrieben werden. Dass gleichzeitig die nächtlichen Lärm-Grenzwerte in urbanen Gebieten von 48 auf 45 Dezibel abgesenkt wurden, es damit also leiser werden muss, ist für die meisten Vereine unerheblich, denn nach 22 Uhr wird nur selten trainiert“, so Hocke.
Mit der neuen Verordnung wurden weiterhin die Lärm-Grenzwerte, die bisher an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr galten, um fünf Dezibel erhöht. Die bisherige Mittagsruhe, die auch für Sportanlagen galt, entfällt also. Warum das wichtig ist, erklärt der hauptamtliche Geschäftsbereichsleiter Sportinfrastruktur des Landessportbundes, Jens Prüller: „Gerade in urbanen Gebieten wächst der Druck auf die Sportanlagen ständig: Damit alle Vereine ihren Sport ausüben können, müssen Trainingszeiten zum Teil in den späten Abend verschoben werden. Auch am Wochenende bestanden bisher Engpässe: Für Vereine mit mehreren Jugend- und Aktiven-Mannschaften war es schwierig, alle Spiele so zu terminieren, dass keine Ruhezeiten gestört werden.“
In Hessen war es vor diesem Hintergrund in den vergangenen Jahren immer wieder zu Klagen von Anwohnern gegenüber Städten und Gemeinden, die Eigentümer von Sportplätzen sind, gekommen. „Seit neun Jahren haben wir an der Seite des DOSB deshalb für eine Modernisierung des Immissionsschutzes und ein sportfreundlicheres Deutschland gekämpft“, blickt Vizepräsident Rolf Hocke zurück. „Nun wurde ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung getan.“
Wichtiger Bestandteil der neuen Regelung ist auch die größere Rechtssicherheit für Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind. „Hier war lange unklar, ob die höheren Lärmgrenzen, die für diese Anlagen gelten, auch dann erhalten bleiben, wenn eine Sanierung oder Modernisierung erfolgt. Viele Vereine waren verunsichert und haben uns deshalb kontaktiert. Die veränderte Verordnung schafft hier Klarheit – und zwar im positiven Sinne“, so Jens Prüller.
Eine weitere zentrale Forderung des organisierten Sports sieht Prüller freilich noch nicht umgesetzt: DOSB und Landessportbund hatten sich dafür eingesetzt, dass die Privilegierung von Kinderlärm, wie sie vor fünf Jahren für Kindertageseinrichtungen, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen beschlossen wurde, künftig auch auf Sportanlagen angewandt wird. Dies würde bedeuten, dass Geräusche, die auf Sportanlagen von Kindern ausgehen, von den Nachbarn in Gänze hingenommen werden müssten.
„Eine solche Gleichstellung von Sportanlagen gegenüber Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen würden wir begrüßen“, fasst Prüller zusammen und sieht hier „Nachbesserungsbedarf“.