Mit der „Vierten Verordnung zu Bekämpfung des Corona-Virus“ vom 17. März 2020 hat die Bundesregierung auch „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ...“ verboten. Zudem wird die Einstellung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Schließung öffentlicher und privater Schwimm- und Spaßbäder, Thermalbäder, Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen angeordnet. Diese Verbote und die vielen weiteren Einschränkungen, die die Ausbreitung des Corona-Virus mit sich bringt, verunsichern Hessens Sportvereine in hohem Maß. Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) hat deshalb auf seiner Internetseite unter der Adresse yourls.lsbh.de/corona eine Rubrik angelegt, in der häufig von Vereinsvorständen gestellte Fragen beantwortet werden. Die dort veröffentlichen Hinweise hat der für den Bereich Vereinsmanagement des Landessportbundes zuständige Vizepräsident Dr. Frank Weller zusammengestellt. Weller ist Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte in Sachen Vereinsrecht.
Können Vereinsmitglieder Mitgliedsbeiträge kürzen oder zurückfordern, weil aufgrund der momentanen Situation keine Vereinsangebote stattfinden? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht oder nur teilweise zustande gekommen ist? Haftet ein Sportverein, wenn sich ein Mitglied im Rahmen einer Vereinsveranstaltung mit dem Corona-Virus infiziert hat? Und letztlich: Gerät ein Verein in Schwierigkeiten, weil er die in der Vereinssatzung auf das erste Jahresquartal festgelegte Mitgliederversammlung nicht durchführen konnte? Diese und weitere Fragen greift Weller auf der Internetseite auf und gibt Antworten und Hilfestellungen.
Hilfestellungen können die Mitgliedsvereine vom Landessportbund Hessen e.V. auch in der momentanen Krisenzeit erwarten. Zwar hat die Dachorganisation des Sports in Hessen ihre Sportschule in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise 4 sowie die Bildungsstätte Wetzlar und das Camp Edersee der Sportjugend Hessen geschlossen und arbeitet mit stark reduziertem Personal. Trotzdem sind die lsb h-Geschäftsbereiche montags bis freitags telefonisch erreichbar. Eine Liste mit relevanten Telefonnummern ist im Internet unter der Adresse yourls.lsbh.de/telefonliste veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund des reduzierten Personaleinsatzes und der generellen Situation bittet lsb h-Hauptgeschäftsführer Andreas Klages um Verständnis für mögliche telefonische Wartezeiten oder Verzögerungen bei der Beantwortung von Briefen und E-Mails. Klages: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun ihr Möglichstes. Die vielen Anfragen lassen sich derzeit leider nicht so schnell wie gewöhnlich abarbeiten.“