Fairness im Sport hört nicht an der Seitenauslinie auf. „Genauso, wie Doping zu verurteilen und zu bestrafen ist, muss auch wettbezogene Spielmanipulation durch Athleten, Trainer oder Schiedsrichter geahndet werden“, sagt Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen (lsb h). Der Verband begrüßt in einer Mitteilung deshalb ausdrücklich die Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielmanipulationen durch den Bundestag. Spielmanipulation kann dadurch ab sofort mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
„Besondere Bedeutung kommt diesem Gesetz vor dem Hintergrund der anstehenden Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags zu“, heißt es beim Landessportbund weiter. Am heutigen Donnerstag werden die Regierungschefs der Bundesländer die zweite Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags unterzeichnen. In Kraft treten soll dieser zum 1. Januar 2018. Damit wäre die Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter erstmals rechtskräftig erlaubt.
„Damit würde der Geburtsfehler des Glücksspieländerungsstaatsvertrags von 2012 endlich beseitigt“, so Müller. Darin war eine Beschränkung auf 20 Sportwetten-Anbieter festgesetzt worden. Schon lange vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die rein quantitative Beschränkung für nicht rechtmäßig erklärte hatte, hatte der Landessportbund Hessen auf diese Problematik hingewiesen.
„Dem Staat gehen dadurch seit Jahren Konzessionsgebühren verloren, die sinnvoll in den Breitensport investiert werden könnten“, sagt Müller. Der Landessportbund unterstützt deshalb die Forderung des DOSB, den Sport an den fiskalischen Erträgen aus Sportwetten zu beteiligen. „Der organisierte Sport erfüllt immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben: von Integration, Inklusion bis zur Prävention. Außerdem ist eine qualitativ hochwertige Arbeit im Breitensport die Grundlage für Leistungssport: Ohne Breite gibt es auch keine Spitze“, sagt Müller und erinnert daran, dass auch nicht wenige der heutigen Sportstars mit Millionengehältern und Werbeverträgen in kleinen Vereinen angefangen hätten.
„Auch Sportwetten sind nur dann spannend, wenn der Sport dahinter spannend ist – und die Ergebnisse unter fairen Bedingungen zustande kommen“, ist Müller überzeugt. Mit dem Gesetz zur Strafbarkeit von Spielmanipulation wurde aus Sicht des Landessportbundes ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. „Die kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes ist nun eine weitere notwendige Voraussetzung, um den Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu lenken, um damit alle weiteren Ziele des Glücksspieländerungsstaatsvertrags erreichen zu können“, so Müller abschließend.