Im Rahmen der „Neuausrichtung des Leistungssports im Sportland Hessen“ stellt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ab sofort 160.000 Euro pro Jahr für die Förderung leistungssporttragender Vereine zur Verfügung. Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) hat nun die entsprechenden Förderkriterien veröffentlicht.
Erarbeitet wurden sie in enger Abstimmung zwischen dem HMdIS und dem Landesausschuss Leistungssport des Landessportbundes. „Vereine sind die Keimzelle des Leistungssports. Mit ihrer Basisarbeit tragen sie ganz entschieden zu den späteren Erfolgen hessischer Spitzensportler bei“, ist der zuständige lsb h-Vizepräsident Lutz Arndt überzeugt. „Diese Keimzellen zu fördern, ist ein wichtiger Teil des Hessischen Wegs, mit dem wir die Bedingungen für Leistungssport in unserem Land kontinuierlich verbessern wollen.“
Ab sofort können leistungssporttreibende Vereine in fünf Bereichen eine Förderung durch das Land Hessen beantragen: 1. Besondere Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von Nachwuchs- und Top-Athleten, insbesondere auf internationaler Ebene; 2. Beschaffung spezieller Materialien; 3. sportmedizinische, physiotherapeutische und sportpsychologische Maßnahmen und Ernährungsberatungen; 4. kurzfristige Beschäftigung von Spezialtrainern; 5. Projektmaßnahmen, zum Beispiel wissenschaftliche Begleitung.
Gefördert werden noch nicht abgeschlossene Maßnahmen in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen mit Ausnahme von Männer-Erstligamannschaften im Fußball, Handball und Basketball. Beantragende Vereine müssen in die Strukturen des Leistungssports eingebunden sein und benötigen eine sportfachliche Stellungnahme des zuständigen Landesverbandes. Nachzuweisen ist außerdem die nachhaltige Konzentration von Bundes- und Landeskaderathleten im Verein.
Es handelt sich um eine subsidäre Förderung, Eigenmittel müssen daher nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt jeweils zum 31. März bzw. 30. September eines Jahres. „Nach Eingang der Anträge prüft unser Landesausschuss Leistungssport die Bewilligungsvoraussetzungen und erstellt eine Prioritätenliste, die dann dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorgelegt wird. Eine erste Auszahlung durch den Landessportbund Hessen ist für den Spätherbst geplant“, kündigt Lutz Arndt an.
Die entsprechenden Formulare stehen hier zur Verfügung. Fragen beantwortet der Geschäftsbereich Leistungssport unter Telefon 069 6789-265.