Landesprogramm
Landesprogramm
zur Förderung der Kooperationen
Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.
Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:
Wie beantragt man eine Kooperation?
Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss.
Das Gesprächsprotokoll kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden, sodass es direkt am PC ausgefüllt werden kann.
Wer entscheidet über die Förderung?
Nachdem das Gesprächsprotokoll beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingegangen ist, wird die örtliche Programmgruppe des Schulamtsbereiches eine Auswahl der zu fördernden Kooperationen treffen. Die örtliche Programmgruppe besteht mindestens aus einem*einer Vertreter*in des Staatlichen Schulamtes sowie einem*einer Vertreter*in des organisierten Sports. Die ausgewählten Kooperationen erhalten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Dieser muss von der Schule und dem Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet werden.
Ein Muster-Kooperationsvertrag ist ebenso als PDF-Dokument im Downloadbereich zu finden.
Welche Förderung erhalte ich?
Alle bewilligten Kooperationen werden über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Die Fördersumme wird jährlich in zwei Raten nach Ende des 1. und 2. Schulhalbjahres auf das angegebene Vereinskonto überwiesen. Die Unterstützung bleibt über alle drei Jahre gleich und beträgt jeweils 700 Euro pro Jahr. Nach drei Jahren läuft diese Förderung aus. Deshalb sollten bereits während des Förderzeitraums die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden. Bereits im Gesprächsprotokoll sind Überlegungen festzuhalten, wie die Kooperationen anschließend weitergefördert werden können.
Mögliche Förderquellen für Kooperationen sind z.B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, von Sportämtern, Fördervereinen, Schulträgern, Sportkreisen und Sportfachverbänden, Kommunen/Städten/Kreisen, den Vereinen, Elternbeiträgen, Sponsorenläufen und aus Zuschüssen von Banken, Sparkassen und anderen Sponsoren.
Mehr erfahren Sie in der Broschüre "Schule und Verein".
Wer kann ein Angebot leiten?
Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer*innen oder Lehrer*innen mit Übungsleiterlizenz.
Zu den Ausbildungsangeboten des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.
Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?
Am Ende eines jeden geförderten Schulhalbjahres sind dem zuständigen Staatlichen Schulamt die monatlichen Stundennachweise gebündelt zu übermitteln. Erst danach kann die Förderung ausgezahlt werden.
News
für Sie
Preisträger des 3. Kooperationspreis Sportverein und Schule
Der Landessportbund Hessen hat 2024 in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zum dritten Mal den Kooperationspreis Sportverein und Schule verliehen. Schwerpunkt des diesjährigen Kooperationspreises war die Förderung sozialer Teilhabe durch Sport und Bewegung. Die Preisgelder in Höhe von 6.000 EUR wurden durch den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen zur Verfügung gestellt.
Zu den Preisträgern: LINK
Der neue Bildungsbericht ist da!
Welche Rolle spielen Sport und Bewegung in Bezug auf lebenslanges Lernens, wie sehen die vielfältigen Bildungsangebote des organisierten Sports in Hessen aus und welche besonderen Formate gab es von 2018 bis 2023? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der neue Bildungsbericht. Jetzt downloaden!
Lizenzverlängerung seit 1.1.23 per E-Mail möglich
Seit dem 1. Januar 2023 können nun die ersten Lizenzen im
"neuen Format" per E-Mail verlängert werden.
Weitere Informationen dazu HIER...
Ansprechpartner
Schule und Verein
Dr. Frank Obst
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-108
E-Mail: fobst@ lsbh.de
Christian Kaufmann
Referent - lsb h
Beratung Landesprogramm Schule+Verein
Tel.: 069 6789-494
E-Mail: ckaufmann@ lsbh.de
Elisabeth Pfeifer-Grätz
Referentin - lsb h
Beratung Landesprogramm Schule+Verein
Tel.: 069 6789-496
E-Mail: epfeifer-graetz@ lsbh.de
Tim Döring
Referent - Sportjugend Hessen
Qualifizierungsangebote
Sport im Ganztag
Tel.: 069 6789-6921
E-Mail: tdoering@sportjugend-hessen.de