Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitssport im Sportverein

Sie möchten gerne in Ihrem Verein Gesundheitssport anbieten, haben aber noch Fragen was beachtet werden sollte? Dann finden Sie hier häufig gestellte Fragen und die Antworten. Zahlreiche Informationen finden Sie auch im "Beratungsleitfaden Gesundheitssport" und der Broschüre "Fit für Morgen".

 

Ich möchte gerne allgemein gesundheitsfördernden Sport oder Präventionssport anbieten oder habe Fragen hierzu. Wer ist mein Ansprechpartner?

Wollen Sie allgemein gesundheitsfördernde Angebote oder Präventionssport anbieten? Dann ist der Landessportbund Hessen e.V. Ihr Ansprechpartner (Tel.: 069 6789-423).

Ich möchte gerne Rehabilitationssport anbieten oder habe Fragen zum Rehabilitationssport. Wer ist mein Ansprechpartner?

Interessieren Sie sich für Rehabilitationssportangebote und haben Rückfragen? Dann ist der Hessische Behinderten- und Rehabilitationssportverband der richtige Ansprechpartner (Tel.: 0661 869769-0).

Kann jeder Verein Gesundheitssport anbieten?

Ja(, jeder Verein kann Gesundheitssport anbieten). Gesundheitssport kann in „drei Säulen“ im Verein umgesetzt werden (s. Tabelle).

Säule 1: Allgemein gesundheitsfördernde Angebote: Sie steigern die Attraktivität der Angebotspalette und locken Sportbegeisterte und -interessierte in die Vereine.

Säule 2: Präventionssportangebote: Können als Kursangebot mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet werden. Tragen sie dazu den Deutschen Standard Prävention, können sich die Teilnehmer bis zu 80% der Kurskosten von den Krankenkassen erstatten lassen. Die SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote können von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Präventionsempfehlung mit dem „Rezept für Bewegung“ empfohlen werden.

 

Säule 3: Rehabilitationssportangebote: Anerkannte und zertifizierte Rehabilitationssportgruppen können über die Krankenkassen nach Verordnung durch den Arzt abgerechnet werden. Interessieren Sie sich für Rehabilitationssportangebote und haben Rückfragen, ist der Hessische Behinderten- und Rehabilitationssportverband der richtige Ansprechpartner (Tel.: 0661 869769-0).

Wollen Sie allgemein gesundheitsfördernde Angebote oder Präventionssport anbieten, ist der Landessportbund Hessen Ihr Ansprechpartner (Tel.: 069 6789-423).

Welche Qualifikation muss ein Übungsleiter haben, um Gesundheitssport anzubieten?

Um „allgemein gesundheitsfördernder Sport“ anbieten zu dürfen, benötigen Übungsleiter/-innen mindestens eine C Lizenz Breitensport. Möchten Sie Präventionssport anbieten, der zertifiziert wird, müssen Sie dafür eine Übungsleiter B Lizenz „Sport in der Prävention“ erworben haben. Für ein Rehabilitationssportangebot benötigt der Übungsleiter eine B Lizenz Rehabilitationssport des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (HBRS).

Siehe auch Frage: Kann jeder Verein Gesundheitssport anbieten?

Wie hoch ist die übliche Kursgebühr für die Teilnehmenden und wovon ist diese abhängig?

Eine Kursgebühr ist nicht vorgegeben. Beachten Sie jedoch Ihre Ausgaben (Räumlichkeiten, Abrechnungsaufwand, Übungsleiter oder Anschaffungen). Orientieren Sie sich auch an anderen Angeboten im Umfeld.

Wie hoch ist die Vergütung eines/-er Übungsleiter/-in für die Durchführung eines Präventionssportkurses?

Eine Vergütung für Übungsleiter ist nicht vorgegeben, jedoch können Sie sich daran orientieren, welche Qualifikationen und welches Fachwissen der Übungsleiter mitbringt.

Welche Mitglieder- und Teilnehmerformen gibt es?

Allgemein gibt es folgende Formen der Mitgliedschaft, mit Vor- und Nachteilen:

Regelmitgliedschaft – beinhaltet eine mindestens einjährige Mitgliedschaft und ist damit langfristig angelgt. Dafür sprechen die Planungssicherheit und der geringere Verwaltungsaufwand für den Vorstand, jedoch sind die Ansprüche vieler Mitglieder zu beachten und deren erforderliche berufliche Flexibilität.

Kurzmitgliedschaft - Viele Vereine haben erkannt, dass sich Sportinteressierte häufig nicht mehr langfristig an einen Verein binden können und möchten. Daher bieten einige Vereine sogenannte Kurzmitgliedschaften von drei, sechs oder neun Monaten an. Diese Mitgliedschaftsformen machen es den Vereinsmitgliedern möglich, alle Sportangebote wahrzunehmen, ohne sich langfristig zu verpflichten. Bei dieser Angebotsform sind die Teilnehmenden nicht automatisch über den Sportversicherungsvertrag versichert.

Kurssysteme – haben festegelgte Einheiten und die Teilnahme endet mit der letzten Einheit. Kursangebote sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn im Vorfeld der Bedarf sowie die individuellen Möglichkeiten im Verein überprüft wurden. Grundsätzlich sollte ein Verein seine Angebotsform nicht auf Kurse beschränken, sondern

langfristig die Erhöhung seiner Mitgliederzahlen anstreben. Vorteile im Überblick

• Kurse öffnen das Vereinsangebot für potentielle Neu-Mitglieder und erweitern das Vereinsangebot

• Kurse ermöglichen zeitlich befristete, themenbezogene Angebote insbesondere im Gesundheitssport

• Aktive und ehemals aktive Sportler, (ggf. passive Mitglieder) werden reaktiviert

Beachten Sie jedoch beim Angebot in Kurssystem, das die Teilnehmenden nicht automatisch über den Sportversicherungsverstrag versichert sind. Lesen Sie hierzu auch die Frage: Sind auch Nicht-Mitglieder im Schadensfall versichert?

Welche Kriterien muss ein geeigneter Raum erfüllen?

Je nach Angebot sollte für die Anzahl der Teilnehmer genügend Platz vorhanden sein. Zusätzlich sollte natürlich auch beachtet werden, welche Inhalte/Bewegungen angeboten werden. Pro Teilnehmer sollten 5 m2 zur Verfügung stehen (Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports). Selbstverständlich gibt es auch Kurse die im Freien durchgeführt werden, wie beispielsweise Nordic Walking.

Welche Materialien sind nötig, um Gesundheitssport durchzuführen?

Die benötigten Materialien richten sich nach dem Gesundheitssportangebot und den Inhalten, die der Übungsleiter umsetzt. Hilfreich sind in jedem Fall Matten, Therra-Bänder, kleine Hanteln, Igel- oder Tennisbälle für die Teilnehmer. Mit dieser Grundausstattung ist die Umsetzung der Standard- und Masterprogramme im Bereich Haltung und Bewegung möglich.

Gibt es eine Kostenrückerstattung für die Kurs-Teilnehmer/-innen von der Krankenkasse?

Für die Teilnehmer der Präventionssportkurse ist es möglich eine Krankenkassen-Bezuschussung zu beantragen, wenn das Kursangebot mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und zusätzlich mit dem Deutschen Standard Prävention ausgezeichnet ist,das Angebot als Kurs angeboten wird und der Beantragende mindestens 80 % der Zeit teilgenommen hat. Wie hoch die Bezuschussung ist für die Teilnehmenden, erfahren diese bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Vorteile bringt mir als Verein das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT?

Der Verein profitiert dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT durch:

  • Qualitätsnachweis des Angebots
  • Kompetenznachweis des Übungsleiters
  • Erweiterung des Vereinsangebots
  • Attraktivitätssteigerung und Imagegewinn und damit ein wirksames Marketinginstrument
  • Bindung der Vereinsmitglieder und Gewinnung neuer Mitglieder
  • Förderung des Vereinszwecks durch größeren finanziellen Rahmen
  • Akzeptanz bei Ärzten, Wissenschaft, Politik, Krankenkassen

Was muss ich tun, um mein Präventionssportangebot auf der Serviceplattform zertifizieren zu lassen?

Sollte Ihr Verein noch nicht auf der Serviceplattform registriert sein, muss er sich selbst unter www.service-sportprogesundheit.de eingetragen bzw. angelegt werden. Die Zertifizierungsstelle (in der Regel ist das der Landessportbund Hessen) prüft die Vereinsdaten. Anschließend erhält der Vorsitzende die Zugangsdaten für die Serviceplattform und muss die Registrierung bestätigen. Dann muss innerhalb des Vereins geklärt werden, wer für die Qualitätssiegel-Verwaltung und -Beantragung zuständig ist. Die Übungsleitungen müssen ihre erforderlichen Qualifikationen (ÜL-B Lizenz Sport in der Prävention, Zertifikate über die Einweisung in die jeweiligen Master- und/oder standardisierten Programme) auf der Serviceplattform hochladen. Danach kann das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT sowie der Deutsche Standard Prävention, je nach Wunsch und in Abhängigkeit des Lizenzprofils, beantragt werden. Die bezuschussungsfähigen Präventionssportangebote werden in die ZPP-Datenbank aufgenommen, auf die alle beteiligten Krankenkassen Zugriff haben.

Wie lange ist das Präventionssportangebot nach der Beantragung über die Serviceplattform zertifiziert?

Das Präventionssportangebot ist für drei Jahre mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert. Für den gleichen Zeitraum gilt der DEUTSCHE STANDARD PRÄVENTION für ZPP anerkannte Angebote.

Wie oft im Jahr muss/kann ich diesen Kurs durchführen?

Das über die Serviceplattform beantragte Präventionssportangebot kann innerhalb des Zertifizierungszeitraums (drei Jahre) beliebig oft angeboten werden, vorausgesetzt es handelt sich immer um den gleichen Umfang und die gleiche Dauer (z.B. zwölf Einheiten/60 Minuten), dies betrifft insbesondere die Masterprogramme. Bei den standardisierten Programmen (z.B. Sturzprävention) sind Umfang und Dauer vorgegeben und nicht veränderbar.

Verliert ein Verein seine Gemeinnützigkeit, wenn Gesundheitssport-Kurse gegen eine Gebühr angeboten werden?

Nein, wenn in der Vereinssatzung der Vereinszweck „Förderung des Sports“ festgehalten ist. Ergeben sich jedoch mehr als 35.000 € Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen, ist dies nicht mehr der Fall und sind dann dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu zuordnen. Sollten Sie sich nicht sicher sein fragen Sie gerne nach. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter: http://vereinsberater.landessportbund-hessen.de/

 

Sind auch Nicht-Mitglieder im Schadensfall versichert?

Nichtmitglieder und Mitglieder über Kurzmitgliedschaften sind nicht automatisch über den Sportversicherungsvertrag versichert. Allerdings können Vereine eine Nicht-Mitglieder-Versicherung abschließen. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie unter www.arag-sportversicherung.de.

Wichtig: Bei Master-/ Standardisierten Programme, die über den lsb h mit dem Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert sind, sind auch Kursteilnehmer ohne Mitgliedschaft über den lsb h versichert.

Muss ich die Musik während der Gesundheitssportkurse der GEMA melden?

Der DOSB hat bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich im Interesse seiner Vereine und Verbände Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen versichert:

  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden Vorzugssätze bei Musikaufführungen gewährt.
  • Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.

Zudem hat der DOSB eine Zusatzvereinbarung zu diesem Gesamtvertag für die Landessportbünde und deren Mitglieder geschlossen, in dem die pauschal ab-gegoltenen Veranstaltungen detailliert aufgeführt sind.

Eine Übersicht der abgegoltenen Veranstaltungen finden Sie hier.

Alle anderen Musiknutzungen müssen rechtzeitig, mindestens 3 Tage vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden.

Wichtiger Hinweis! Musiknutzung bei Kursen z.B. im Gesundheitssport ist für unsere Mitgliedsvereine nur abgegolten, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und kein zusätzlicher Kursbeitrag erhoben wird. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt und es wird Musik genutzt, muss dies bei der GEMA angemeldet oder gemafreie Musik genutzt werden.

Weitere Informationen zum Abkommen zwischen dem DOSB und der Gema erhalten Sie unter: www.dosb.de. Dort finden Sie die Broschüre „Sport und GEMA“.

Ihre Frage war nicht dabei? Oder haben Sie weitere Fragen zum Gesundheitssport im Sportverein?

Dann senden Sie uns Ihre Frage an: dhess@remove-this.lsbh.de

News

für Sie

Fit für Morgen

Mit der Broschüre „Fit für Morgen“ bietet der Landessportbund seinen Sportvereinen in Hessen Orientierungshilfen rund um den Gesundheitssport. Dabei geht es um das Gesundheitssportverständnis, über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualifizierungsmöglichkeiten für Übungsleiter, bis zu organisatorischen und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Verein.

Sie können die Broschüre kostenfrei per Mail bestellen oder diesen hier downloaden.

Bewegt bleiben - Angebote finden

In der Broschüre „Fit nach Krebs im Sportverein“ finden Sie alle anerkannten und zertifizierten Krebssportgruppen, SPORT PRO Gesundheitskurse und spezielle Angebote der Kliniken und weiterer Institutionen im Großraum Frankfurt / Offenbach.
Diese Angebote sind für Menschen mit und nach einer Krebserkrankung geeignet.

AlltagsTrainingsProgramm erhält Siegel „Deutscher Standard Prävention“

Es gibt gute Nachrichten: Sie können auf der Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT das AlltagsTrainingsProgramm neben dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT nun auch mit dem Deutschen Standard Prävention zertifizieren lassen. Damit können Teilnehmende eine Bezuschussung der Krankenkassen für dieses Angebot mit bis zu 80% beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Übungsleiter/innen zur Durchführung des ATP als zertifiziertes Gesundheitssportprogramm über eine gültige DOSB-Lizenz ÜL B „Sport in der Prävention“ verfügen und an der Fortbildung zur Einweisung in das AlltagsTrainingsProgramms teilgenommen haben müssen.

Hier geht's lang zum ATP

Ansprechpartner

Sport und Gesundheit

Evi Lindner

Referentin, Stellv. Geschäftsbereichsleiterin

Tel.: 069 6789-182
Fax: -209
E-Mail: elindner@remove-this.lsbh.de

Gaby Bied

Sachbearbeiterin


Tel.: 069 6789-423
Fax: -209
E-Mail: gesundheitssport@remove-this.lsbh.de

Marco Mattes

Referent

Tel.: 069 6789-279
Fax: -209
E-Mail: mmattes@lsbh.de