Informationen
Allgemeine Informationen und Updates für Prüfer*innen
Das traditionsreiche Deutsche Sportabzeichen wird digitaler und nutzer*innenfreundlicher. Seit dem 4. März 2024 steht dazu die neue Online-Plattform "Sportabzeichen-Digital" zur Verfügung. Sportler*innen, Prüfer*innen sowie beurkundende Stellen haben Zugriff auf die neue Serviceplattform.
Schulung "Sportabzeichen-Digital" für interessierte Prüfer*innen:
Am 28.11.24 von 16.30 bis ca. 18.30 Uhr findet die nächste digitale Schulung für Prüfer*innen statt, in der die Funktionsweise der neuen Serviceplattform erläutert wird. Interessierte melden sich bitte bis zum 25.11.24 bei Frau Willar per Mail hwillar@ . lsbh.de
Weiterführende Hinweise zur Nutzung von Sportabzeichen-Digital
Datenschutz:
Alle Informationen zum Datenschutz und der Datenverarbeitung von minderjährigen Sportler*innen sind auf der Sportabzeichen-Seite des DOSB hinterlegt - DSA-Digital: Datenverarbeitung von minderjährigen Sportler*innen
Die Erziehungsberechtigten von Kindern unter 16 Jahren sollten über die Datenverarbeitungen der Kinder informiert werden, indem auf die Datenschutzbestimmungen unter https://sportabzeichen-digital.de/page/datenschutz oder auf die Unterlage „DSA-Digital-Datenschutzbestimmungen_Kurzversion“ hingewiesen wird.
Zusätzlich ist bei Kindern, die am Tag der Sportabzeichenabnahme oder bei der Registrierung auf Sportabzeichen-Digital 6 Jahre alt oder jünger sind, vorab die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Kindern/Jugendlichen ab 7 Jahren ist die Einwilligungserklärung optional. Die Einwilligungserklärung muss für mindestens 3 Jahre aufbewahrt
werden. Siehe hierzu die Unterlage "OnePager für Prüfer*innen Minderjährige".
Registrierung auf Sportabzeichen-Digital von Menschen mit Behinderungen:
Wenn Menschen mit Behinderungen sich selber ein Nutzer*innen-Profil auf Sportabzeichen-Digital anlegen möchten oder durch eine/n Prüfer*in angelegt werden, sind in dem folgenden DOSB-Schreiben einige wichtige Informationen hinterlegt: Informationen für Menschen mit Behinderungen
Abschluss der Sportabzeichen-Saison 2024: Abgenommenen Leistungen für 2024 können noch bis zum 28. Februar 2025 digital eingereicht werden
Für die Erhebung der Jahresstatistiken ist es erforderlich, alle Sportabzeichen bis zum 28. Februar 2025 bei der beurkundenden Stelle einzureichen. Dies gilt sowohl für den digitalen Weg über Sportabzeichen-Digital, also auch für die Weitergabe der Papier-Prüfkarten an die beurkundenden Stellen. Für euch als Prüfer*innen wird es über Sportabzeichen-Digital eine „Übergangs-Einreichungs-Phase“ bis zum 28. Februar 2025 geben, in der ihr die Leistungen eurer Sportler*innen sowohl für 2024 als auch für 2025 eintragen und einreichen könnt. Die beurkundenden Stellen können die Sportabzeichen dann bis zum 31.März 2024 beurkunden. Alle bis dahin für 2024 eingereichten und beurkundeten Sportabzeichen fließen in die Jahresstatistiken für das Jahr 2024 ein.
Nach dem 28. Februar 2025 kannst du keine Leistungen mehr für 2024 eintragen. Etwaige Prüfkarten/Prüfungen aus 2024 müssen dann an die beurkundende Stelle weitergegeben werden, fließen jedoch nicht in die Jahresstatistiken ein.
UPDATES zu Sportabzeichen-Digital
28.10.2024
Prüfer*innen haben ab jetzt die Möglichkeit, eingetragene Prüfungsleistungen tagesunabhängig zu löschen oder zu korrigieren. Über die Funktion "Leistungswerte korrigieren" können alle eigens eingetragenen Prüfungsleistungen tagesunabhängig gelöscht oder korrigiert werden. Im Bereich der Gruppenprüfung ist diese Funktion über das "Stift-Icon" an der jeweiligen Person gekennzeichnet. Die Prüfungsleistungen von anderen Prüfer*innen werden in diesem Bereich nicht angezeigt und können nicht angepasst werden. Weitere Information hierzu finden sich hier.
Alle Behinderungsklassen wurden überprüft und sind auf dem aktuellen Stand.
06.10.2024
Die Datenschutzinformationen bei Minderjährigen wurden durch den DOSB zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen hierzu siehe "Datenschutz" weiter oben auf dieser Seite oder unter https://deutsches-sportabzeichen.de/service/materialien#ak-47153
26.08.2024
Wenn Sportler*innen, die bereits durch eine prüfende Person in Sportabzeichen-Digital angelegt wurden, sich nun selber registrieren möchten, sollten sich diese von den Prüfer*innen ihre Sportabzeichen-ID geben lassen und diese bei der Registrierung in Schritt 4 angeben. So wird das Anlegen einer Dublette vermieden.
19.08.2024
Die Funktion "Warenkorb zurücksetzen" wurde eingefügt. Weitere Information hierzu finden sich hier oder in den "Weiterführenden Hinweisen zur Nutzung von Sportabzeichen-Digital" (siehe oben).
Sportabzeichen-Digital - Bildvorlagen und QR-Code
Der DOSB hat für die Registrierung auf Sportabzeichen-Digital verschiedene Bildvorlagen und -formate sowie einen QR-Code zur Verfügung gestellt. Bei den Bildern als Bildnachweis bitte den DOSB angeben.
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