Förderung
Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h
Über seinen Vereinsförderungsfonds fördert der Landessportbund Hessen e.V., GB Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" durch den Landessportbund Hessen e.V., GB Sportinfrastruktur, in folgenden Bereichen finanziell bezuschusst:
- Regenerative Wärmeerzeugung / energiesparende Heizungsanlagen / Solarstromspeicher
- Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung
- Raumlüftungen der Duschräume
- Thermische Solaranlagen
- Wärmeschutzmaßnahmen
- Energiesparende Beleuchtungsanlagen
- Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen
- Heizöllagerstätten
- Brandschutzmaßnahmen
- Sicherheitsmaßnahmen
Genaueres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien "Sonderförderung".
Information zum Datenschutz betreffend die Onlineanmeldung zur Sonderförderung
Ansprechpartner: Jens Prüller, Tel.: 069 / 6789-277, E-Mail: jprueller@ lsbh.de
Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit den Programmen Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen" gefördert.
Bundesförderprogramm "SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IM SPORT"
Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet.
Leider kann dieses Förderprogramm nicht mehr beantragt werden, da die erste Phase dieses Förderprogramms abgeschlossen ist (Antragsfrist: 15.09.2023).
Bezüglich der zweiten Phase des Förderprogramms: Projekte, die ausgewählt wurden (nach Beantragung in der ersten Phase), müssen einen Zuwendungsantrag stellen und bis 2028 umgesetzt werden.
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt dann bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage.
Mehr Informationen finden Sie hier
Übersicht Bundesprogramm mit Erläuterungen zum Download
(Quelle: DOSB)
Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023
Eine Übersicht der Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023 gibt die Situation der Fördermöglichkeiten in Deutschland auf einen Blick wieder.
Das Ressort „Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit“ des DOSB hat seine Überblickstabelle zur Förderung und Finanzierung von Sportstätten und Sporträume aktualisiert und zum Download bereitgestellt.
„Diese aktualisierte Überblicksdarstellung für das Jahr 2023 erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Christian Siegel, Ressortleiter Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit im DOSB. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
(Quelle: DOSB)
News
für Sie
1. Platz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) ist mit dem 1. Platz des Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP) Sport in der Kategorie "Sportstätten und -anlagen aller Träger" ausgezeichnet worden.
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UEFA fördert Amateurfussball
Anlässlich der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft hat der Verband UEFA ein Klimaschutzprogramm eingerichtet. In diesem Rahmen werden Fördermittel für Projekte von Vereinen zur Verfügung gestellt, die im Amateurfußball aktiv sind. Für fast jeden dritten hessischen Verein ist das Programm deshalb interessant. Mehr Infos hier.
Sportstätten-Atlas ist online!
Wo gibt es in Hessen welche Sportstätten für welche Sportarten und welche Vereine bieten dort Angebote? Der neue Sportstätten-Atlas unter www.sportatlas-hessen.de ist eine wichtige Datenbank, von der Interessierte, Vereine und Politik gleichermaßen profitieren. mehr
Gebäudeenergiegesetz und Auswirkungen auf den Sport
Weitere Informationen zu den Kerninhalten, Härtefall- und Sonderregelungen und Förderregime können Sie der Veröffentlichung des DOSB entnehmen.
EU-ENTSCHEIDUNG ZU MIKROPLASTIK
Mit verschiedenen Maßnahmen will die EU die Umweltbelastung durch Mikroplastik reduzieren. Auch Sportvereine sind von einem zukünftigen Verkaufsverbot betroffen – denn Mikroplastik wird häufig auf Kunstrasenplätzen verwendet. Was Vereine wissen müssen.
Ansprechpartner*innen
Bereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@ lsbh.de
Frank Grübl
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@ lsbh.de
Michael Willig
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@ lsbh.de
Malik Walters
Sportstättenberater
Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@ lsbh.de