Förderung

Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des lsb h


Über seinen Vereinsförderungsfonds fördert der Landessportbund Hessen e.V., GB Vereinsmanagement, bauliche Maßnahmen sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" durch den Landessportbund Hessen e.V., GB Sportinfrastruktur, in folgenden Bereichen finanziell bezuschusst:

  • Regenerative Wärmeerzeugung / energiesparende Heizungsanlagen / Solarstromspeicher
  • Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung
  • Raumlüftungen der Duschräume
  • Thermische Solaranlagen
  • Wärmeschutzmaßnahmen
  • Energiesparende Beleuchtungsanlagen
  • Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen
  • Heizöllagerstätten
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Sicherheitsmaßnahmen

Genaueres entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien "Sonderförderung".

Seit dem 01.07.2024 erfolgt die Beantragung der Förderung über unser Online-Portal. Dies gilt für den Vereinsförderfonds und für die Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen". Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann, wenden Sie sich bitte an: Malik Walters, Tel. 069 / 6789-330,
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de .

Darüber hinaus werden Maßnahmen des Sportstättenbaus von Sportvereinen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit den Programmen Weiterführung der Vereinsarbeit, vereinseigener Sportstättenbau, Schwimmbadinvestitionsprogramm sowie dem Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen" gefördert. 

Bundesförderprogramm "SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IM SPORT"

Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet.

Leider kann dieses Förderprogramm nicht mehr beantragt werden, da die erste Phase dieses Förderprogramms abgeschlossen ist (Antragsfrist: 15.09.2023).

Bezüglich der zweiten Phase des Förderprogramms: Projekte, die ausgewählt wurden (nach Beantragung in der ersten Phase), müssen einen Zuwendungsantrag stellen und bis 2028 umgesetzt werden.

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt dann bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage. 

Mehr Informationen finden Sie hier 

Übersicht Bundesprogramm mit Erläuterungen zum Download

(Quelle: DOSB)

Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023

 

Eine Übersicht der Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume im Jahr 2023 gibt die Situation der Fördermöglichkeiten in Deutschland auf einen Blick wieder.

Das Ressort „Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit“ des DOSB hat seine Überblickstabelle zur Förderung und Finanzierung von Sportstätten und Sporträume aktualisiert und zum Download bereitgestellt.

„Diese aktualisierte Überblicksdarstellung für das Jahr 2023 erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Christian Siegel, Ressortleiter Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit im DOSB. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.

Der Überblick über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.

(Quelle: DOSB)

Downloads

Richtlinien

Sonderförderung

Richtlinien

Bundesförderung (PDF)

Förderung Land Hessen

Weiterführung der Vereinsarbeit, Vereinseigener Sportstättenbau, Sonder-Investitions- programm Land Hessen, SWIM

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Ansprechpartner*innen

Bereich Sportinfrastruktur

Jens Prüller

Geschäftsbereichsleiter

Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@remove-this.lsbh.de

Frank Grübl

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@remove-this.lsbh.de

Stephanie Nöthen

Referentin Projekt IG Sport im ländlichen Raum

Tel.: 069 6789-2690,
Fax: -428
E-Mail: snoethen@remove-this.lsbh.de

Michael Willig

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@remove-this.lsbh.de

Malik Walters

Sportstättenberater

Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de