Lärmschutz
Lärmschutz
verordnung
Seit dem 1. September 2017 gilt eine geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO). Die bisherigen Ruhezeiten (reduzierte Grenzwerte) zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr werden dadurch dem veränderten Freizeitverhalten angepasst: Sie erhöhen sich entsprechend.
Außerdem entsteht durch die neue SALVO mehr Rechtssicherheit für Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind und damit vom Altanlagenbonus profitieren. Sie können nun auch nach einer Sanierung die alten Richtwerte behalten.
Nähere Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der hinterlegten Veröffentlichung.
News
für Sie
1. Platz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) ist mit dem 1. Platz des Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP) Sport in der Kategorie "Sportstätten und -anlagen aller Träger" ausgezeichnet worden.
>>>mehr
DAS TURNFEST 2025 sucht Sportverein für Dachbegrünung!
Das TURNFEST 2025 sucht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Gebäudegrün e.V. einen Verein, der Interesse und die Voraussetzungen für die Planung und Umsetzung eines Biodiversitätsdaches auf einem Vereinsgebäude im Jahr 2024 hat. Das Projekt wird mit bis zu 50.000 € gefördert. >>> Download: Ausschreibungsflyer
Zukunfts- und förderfähige Platzarten im Überblick
Der BTV stellt Vereinen eine Übersicht über verschiedene Platzarten zur Verfügung. Darin werden die einzelnen Beläge insbesondere mit Blick auf Kosten- und Nachhaltigkeitsaspekte verglichen.
>>> Direkt zum Artikel des Badischen Tennisverband
>>> Downloadlink: Platzarten Tennis
Sportstätten-Atlas ist online!
Wo gibt es in Hessen welche Sportstätten für welche Sportarten und welche Vereine bieten dort Angebote? Der neue Sportstätten-Atlas unter www.sportatlas-hessen.de ist eine wichtige Datenbank, von der Interessierte, Vereine und Politik gleichermaßen profitieren. mehr
Gebäudeenergiegesetz und Auswirkungen auf den Sport
Weitere Informationen zu den Kerninhalten, Härtefall- und Sonderregelungen und Förderregime können Sie der Veröffentlichung des DOSB entnehmen.
EU-ENTSCHEIDUNG ZU MIKROPLASTIK
Mit verschiedenen Maßnahmen will die EU die Umweltbelastung durch Mikroplastik reduzieren. Auch Sportvereine sind von einem zukünftigen Verkaufsverbot betroffen – denn Mikroplastik wird häufig auf Kunstrasenplätzen verwendet. Was Vereine wissen müssen.
Ansprechpartner*innen
Bereich Sportinfrastruktur
Jens Prüller
Geschäftsbereichsleiter
Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@ lsbh.de
Frank Grübl
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@ lsbh.de
Stephanie Nöthen
Referentin Projekt IG Sport im ländlichen Raum
Tel.: 069 6789-2690,
Fax: -428
E-Mail: snoethen@ lsbh.de
Michael Willig
Sachbearbeitung
Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@ lsbh.de
Malik Walters
Sportstättenberater
Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@ lsbh.de