Lärmschutz

Lärmschutz

verordnung


Seit dem 1. September 2017 gilt eine geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO). Die bisherigen Ruhezeiten (reduzierte Grenzwerte) zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr werden dadurch dem veränderten Freizeitverhalten angepasst: Sie erhöhen sich entsprechend.

Außerdem entsteht durch die neue SALVO mehr Rechtssicherheit für Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind und damit vom Altanlagenbonus profitieren. Sie können nun auch nach einer Sanierung die alten Richtwerte behalten.

Nähere Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte der hinterlegten Veröffentlichung.

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Ansprechpartner*innen

Bereich Sportinfrastruktur

Jens Prüller

Geschäftsbereichsleiter

Tel.: 069 6789-277
Fax: -428
E-Mail: jprueller@remove-this.lsbh.de

Frank Grübl

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-266
Fax: -428
E-Mail: fgruebl@remove-this.lsbh.de

Stephanie Nöthen

Referentin Projekt IG Sport im ländlichen Raum

Tel.: 069 6789-2690,
Fax: -428
E-Mail: snoethen@remove-this.lsbh.de

Michael Willig

Sachbearbeitung

Tel.: 069 6789-416
Fax: -428
E-Mail: mwillig@remove-this.lsbh.de

Malik Walters

Sportstättenberater

Tel.: 069 6789-330,
Fax: -428
E-Mail: mwalters@remove-this.lsbh.de