Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse
Baumaßnahmen und Sportgeräte
Ab dem 01.07.2024 gelten unsere neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
- Baumaßnahmen
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
- Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für Investitionszuschüsse.
Überblick über die relevanten Änderungen
- Die Antragstellung erfolgt zukünftig digital über unser Online-Portal.
Es entfällt somit die papierhafte (bzw. per PDF) Antragstellung über Ihren Sportkreis. - Zukünftig muss nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, falls gleichzeitig Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen beantragt werden möchten.
Bisher mussten zwei separate Anträge eingereicht werden. - Der Stundensatz für in Eigenleistung durch Vereinsmitglieder getätigte Arbeiten wird auf 15,00 Euro angehoben.
Bisher lang dieser bei 10,00 Euro. - Der Maximale Zuschussanspruch in Abhängigkeit zur Vereinsgröße wurde angehoben.
Eine Übersicht über die maximalen Zuschussansprüche und alle oben bereits genannten Änderungen findet Ihr in diesem Dokument.
Wie funktioniert die digitale Antragstellung?
Um Euch sicher durch die Antragstellung zu führen, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Euch zusammengestellt.
Einzelprojekt
Mein Verein möchte einen Antrag auf Investitionszuschüsse für den Kauf von Sport- und/oder Zusatzgeräten oder eine Baumaßnahme stellen.
> Schritt-für Schritt-Anleitung für Einzelprojekte
Gemeinschaftsprojekt
Zusammen mit einem (oder mehreren) anderen Verein/en möchten mein Verein einen Antrag auf Investitionszuschüsse für eine Baumaßnahme stellen.
> Schritt-für Schritt-Anleitung für Gemeinschaftsprojekte
Ansprechpartner*innen
Investitionszuschüsse
Miriam Wollmann
Investitionszuschüsse
Tel.: 069 6789-290
E-Mail: investitionszuschuss@ lsbh.de
Christiane Göckel
Investitionszuschüsse
Tel.: 069 6789-264
E-Mail: investitionszuschuss@ lsbh.de