Unterstützung des Landes
Unterstützung
des Landes
Vereine sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, sie sind Teil des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Sportvereine sind Orte der Bewegung, der Integration und des Miteinanders. In unseren hessischen Sportvereinen engagieren sich rund 192.000 Menschen überwiegend ehrenamtlich und übernehmen damit wertvolle Aufgaben, die ansonsten durch staatliche Institutionen geleistet werden müssten. Das Land Hessen würdigt dies über unterschiedliche Institutionen mit Förderprogrammen zur finanziellen und ideellen Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMfG)
Die Abteilung Sport gehört seit dem 19. Januar 2024 unter der neuen Ministerin Diana Stolz zum Hess. Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMfG).
Die Abteilung wechselte aus dem Hess. Innenministerium komplett innerhalb Wiesbadens in das neue Haus in der Sonnenberger Str. 2/2a und bleibt wie bisher zusammen.
Die Geschäftsverteilung wurde nicht verändert und wir stehen selbtverständlich weiterhin wie gewohnt für Anliegen hinsichtlich der Sportförderung für Verbände uind Vereine gerne zur Verfügung.
LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH)
Die LandesEhrenamtsagentur Hessen (LEAH) ist die Fach- und Servicestelle für Kommunen, Verbände, Vereine und vielfältige Organisationen sowie für Einzelpersonen in Fragen rund um bürgerschaftliches Engagement. Sie ist bei der Hessischen Staatskanzlei angesiedelt und stellt die Verbindung zwischen der Landesregierung und den Ehrenamtlichen her.
Die LEAH fördert und stärkt bürgerschaftliches Engagement durch Vernetzung, Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung.
Förderrichtlinie #deinehrenamt
Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Sportvereine und -verbände können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt (vorrangig zur Außendarstellung des Vereins). In den Erläuterungen zur Richtlinie (siehe Informationen zum Download) finden Sie detaillierte Informationen über die Voraussetzungen, die Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren.
Die Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln von deinehrenamt.de läuft Ende 2024 aus. Projekte, die noch für 2024 geplant bzw. umgesetzt werden sollen, können nicht mehr zeitnah bearbeitet und evtl. Förderzusagen gegeben werden.
Sobald die neue Richtlinie zur Verfügung steht und Förderanträge gestellt werden können, informieren wir an dieser Stelle.
Förderrichtlinie
Vorgehen zum Beantragen von Fördermitteln aus der Kampagne #deinEhrenamt der Hessischen Staatskanzlei
Zur Bewerbung stehen zwei Antragswege zur Verfügung:
- Online-Bewerbung: https://antrag.hessen.de/deinehrenamt
- per E-Mail: Antragsformular anFoerdermittelfuerDeinEhrenamt@ stk.hessen.de
Das Antragsformular finden Sie hier.
Beispielprojekte aus dem Sport
- Helferfeste und Dankesveranstaltungen
- Sportwoche in der Schule
- Nachwuchsgewinnung mittels Vereinswerbung, Flyer, Anzeigenkampagne
- Digitalisierung zu vorgenannten Zwecken (Homepage, Anmeldungen, Social Media etc.)
- Fortbildung von Vorstandsmitgliedern
Vereinsbeispiel des TV Mainzlar: Modernisierung der Ehrenamtsgewinnung über Fördermittel #deinEhrenamt.de
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Hessischen Staatskanzlei zur Verfügung.
Kontakt E-Mail: FoerdermittelFuerDeinEhrenamt@ stk.hessen.de
Ansprechpartner
Freiwilligenmanagement
Daniela Herrlich
Referentin Vereinsberatung und Organisationsentwicklung
Tel.: 069 6789-666
Fax: -109
E-Mail: dherrlich@ lsbh.de
Christian Kaufmann
Referent
Tel.: 069 6789-494
Fax: -427
E-Mail: ckaufmann@ lsbh.de