VBG

Verwaltungs

Berufsgenossenschaft

Unfallversicherung für Beschäftigte
Die Pflichtmitgliedschaft bei der VBG schützt Sportvereine nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ihrer Beschäftigten (z.B. Platzwarte, Verwaltungs- und Reinigungspersonal) vor deren Schadensersatzansprüchen.

Auf der Internetseite der Verwaltungsberufsgenossenschaft finden Sie alle Informationen zum Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten.

Zudem bietet die VBG auf ihrer Internetseite speziell auf den Sport zugeschnittene Informationen zu einer erfolgreichen und sicheren Vereinsarbeit. Hier geht es direkt zu den Informationen und Praxishilfen für den Sport.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche


Das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger ermöglicht die freiwillige Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes nutzen nur ein Fünftel unserer Vereine die Möglichkeit dieser sinnvollen Ergänzungsversicherung. Alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlich Beschäftigten der Vereine sind über das Pauschalabkommen des lsb h mit der Verwaltungs-Berufs-Genossenschaft (VBG) versichert oder bei entsprechenden Gehalts- oder Lohnzahlungen direkt bei der VBG zu versichern. Da Vorstände nicht als Arbeitnehmer gelten, obwohl sie unersetzliche Arbeit für ihre Vereine leisten, fallen sie nicht unter das Pauschalabkommen. Die Ehrenamtsversicherung schließt diese Lücke.

Wer kann versichert werden
Die Versicherung steht für Menschen in gemeinnützigen Vereinen offen. Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder durch den Vorstand beauftragt wurden (z.B. Schieds- und Kampfrichter, Projektbeauftragte) und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung steht also nicht nur dem Vorstand offen, sondern auch den Beauftragten des Vorstandes. Maßgebend ist, dass in der Vereinssatzung die Ehrenämter abschließend definiert sind. In einem Mehrspartenverein können so viele gewählte Amtsinhaber (z.B. Abteilungsvorstände) von der Regelung profitieren, indem sie für einen geringen Kostenaufwand Versicherungsschutz erhalten.

Kosten
Seit Einführung der Ehrenamtsversicherung zum 01.01.2005 hat sich der Beitragssatz von 2,73 € auf 4,70 € verändert. Die Kosten für Heilbehandlungs- und Rentenleistungen aus der Ehrenamtsversicherung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgte eine Anpassung des Beitragssatzes für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf 4,95 € je Ehrenamtsträger und Jahr. Grund für die Beitragsanpassung ist eine Häufung schwerer Unfälle und der damit verbundene ehebliche Anstieg der Ausgaben für Heilbehandlung. Mit dieser Anpassung bleibt die VBG jedoch noch unter der rechnerisch notwendigen Deckungssumme.

Leistungen
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen sowie eine umfassende Unterstützung zur Prävention von Unfällen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, den andere Versicherungssysteme nicht bieten. Der Versichertenkreis erhält dieselben Leistungen wie versicherte Arbeitnehmer. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die VBG nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern legt nach Ablauf eines Kalenderjahres die entstandenen Aufwendungen auf die Beitragszahler um. Neben dem Versicherungsschutz können einzelne Ehrenamtliche weitere Leistungen und Angebote der Prävention, 1. Hilfe-Lehrgang und 1. Hilfe-Training sowie Fahrsicherheitstraining in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden vollständig von der VBG übernommen.

Unfallmeldung
Sollte sich ein Unfall ereignen, hat eine Meldung an die VBG zu erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.vbg.de

Meldeverfahren
Die Wahlämter (nicht die Personen, die das Amt ausüben) und/oder Beauftragten des Vorstandes werden mit dem Anmeldeformular über den lsb h bei der VBG angemeldet. Dem Verein werden je benanntem Wahlamt und/oder Beauftragten des Vorstandes 4,95 € pro Jahr belastet und vom lsb h in Rechnung gestellt.

Das Prämienverfahren der VBG - Prävention lohnt sich


Die VBG belohnt durch das aktuelle Prämienverfahren Mitgliedsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben.

Durch finanzielle Anreize motiviert die VBG ihre Mitgliedsunternehmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, damit Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden. Dabei ist die Prämie eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten und erfolgt ausschließlich für Unternehmen bestimmter Branchen.

Teilnehmen können Unternehmen aus folgenden Branchen:

  • Sicherheitsunternehmen
  • Unternehmen der Zeitarbeit
  • Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
  • Unternehmen der Glas-Industrie, Grobkeramik, Feinkeramik
  • Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrtbetriebe

Die für die Branchen vom Vorstand der VBG beschlossenenPrämienkatalogewurden für die Zeit ab 2020 aktualisiert.

Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit dem Entgeltnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Versicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.

Am Prämienverfahren nehmen Sie teil, indem Sie das Prämienantragsformular ausfüllen, unterschreiben und der VBG auf dem Postweg zusenden. Dabei dürfen für Ihr Unternehmen keine Beitragsrückstände bestehen und keine Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vorliegen.

Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Es wird den Unternehmen daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden. Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 20 bzw. 40 Prozent der Investitionskosten.

Der Prämienantrag (inkl. Nachweise der Investition) muss bis zum 11.02. des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Der Prämienantrag für das Prämienjahr 2020 steht auf der Grundlage der Prämienkataloge online zur Verfügung.

Die Grundsätze des Prämienverfahrens der VBG sind in § 38a der Satzung der VBG festgelegt.

Fragen zum Prämienverfahren? Tel.: 040 5146-7778

Hier gelangen Sie zum Video:„Das Prämienverfahren“

Hier gelangen Sie zur Broschüre: „Prämienkatalog Sport ab 2020

VBG-Seminare - kostenlos für Sportvereine


Alle lsb h-Vereine sind Mitglied bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Versichert sind alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlich Beschäftigte des Vereins, dazu zählen grundsätzlich auch die Betreuer und Übungsleiter. Viele Vereine nutzen ergänzend das sinnvolle Angebot der Ehrenamtsversicherung zu einer Jahresgebühr ab 01.01.2021 von 4,70 Euro pro Person. Darüber können alle in ein Ehrenamt gewählten Personen versichert werden, die keine arbeitnehmerähnliche Funktion im Verein ausüben.

Die VBG bietet den Sportvereinen Seminare an, die für die Vereinsvorstände wichtig und speziell auf die Vereinsbedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Veranstaltungen werden über die Beiträge zur VBG finanziert und sind für die Teilnehmer kostenfrei! Neben den Seminaren für alle Sportvereine, die an Wochenenden stattfinden, bietet die VBG Spezialseminare für Trainer und Übungsleiter an. In diesen Seminaren werden sportmedizinische Grundlagen für einzelne Sportarten vermittelt.

Ausführliche Informationen zu den Seminaren für Sportvereine sowie die Möglichkeit zur Buchung/Anmeldung finden sie hier.

Alle Mitgliedsvereine des lsb h haben die Möglichkeit, die Leistungen der VBG in Anspruch zu nehmen und Seminare zu besuchen. Die Anmeldung erfolgt unter der vereinseigenen Kundennummer. Sportvereine, die Lohnsummen melden und damit bei der VBG als 'Kunde' registriert sind, haben eine eigene VBG-Nummer (Kundennummer). Für alle Vereine ohne eigene Kundennummer, ist bei der Anmeldung die VBG-Nr. GT 9800 63756-0 anzugeben.

Die VBG bietet den Vereinen, ihren Übungsleitern und Betreuern außerdem sinnvolle Maßnahmen wie Fahrertraining oder die Durchführung von Erste-Hilfe-Seminaren an. Bitte fragen Sie direkt bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft an.

Für die hessischen Vereine zuständig ist die:

VBG-Bezirksverwaltung Mainz
Prävention
Isaac-Fulda-Allee 3
55124 Mainz
E-Mail  bv.mainz(at)vbg.de
Telefon 06131/389-0 und Fax 06131/371044

Anpassung der VBG-Beiträge

Die Vereine des Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) genießen Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag und der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Die VBG ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie über einer Million Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen mit über neun Millionen versicherten Arbeitnehmern Sicherheit. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören u.a. auch die Sportvereine.

Im Jahr 2001 schlossen die VBG und der lsb h eine Vereinbarung zur vereinfachten Beitragserhebung für die nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherten Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit steuerfreien Einnahmen bis max. 3.000 € im Jahr.

Im Umlagejahr 2024 beträgt der Kopfbeitrag 0,28 Euro je Vereinsmitglied. Ausgehend von dem durch die vorangegangene Beitragsvereinbarung für das Jahr 2022 bereits festgesetzten Kopfbeitrag von 0,26 Euro, werden die Kopfbeiträge für die weiteren Umlagejahre 2025 bis 2026 mit einer jährlichen Steigerung von 0,01 Euro festgesetzt. Ab Umlagejahr 2027 beträgt die Steigerung jeweils 0,02 Euro.

Bei der Ermittlung des Kopfbeitrages hat die VBG die Entwicklungen der Entschädi­gungsleistungen für Versicherte nach § 2 Absatz 2 SGB VII im Sport für die Jahre 2017 bis 2021 betrachtet. Davon entfallen etwa 70 % der Entschädigungsleistungen auf den Personenkreis der Übungsleiter*innen. Die Gesamtaufwendungen (70 %der Entschädigungsleistungen inklusive eines Verwaltungskostenanteils von 10 %) betragen rund 48,5 Mio. Euro. Das sind in dem Zeitraum 2017 bis 2021 jährlich durchschnittlich rund 9,7 Mio. Euro.

Unter Berücksichtigung der für diesen Zeitraum gemeldeten Gesamt-Vereinsmitglie­derzahl müsste der Beitragssatz (= Kopfbeitrag) über 0,40 Euro je Vereinsmitglied betragen, um eine annähernd vollständige Deckung der entstandenen Entschädigungsleistungen zu erreichen.

Um einen sprunghaften Anstieg des bisherigen Kopfbeitrages (2022 = 0,26 Euro) ab 2023 zu vermeiden und um dem Wunsch nach einer längeren Laufzeit des Ver­trages mit einer besseren Planbarkeit entgegenzukommen, werden die Beitragssätze wie folgt vereinbart:

Umlagejahre:2023 - 0,27 €
2024 - 0,28 €
2025 - 0,29 €
2026 - 0,30 €
2027 - 0,32 €
2028 - 0,34 €

 

Ansprechpartner*innen

Vereinsmanagement

Steffen Kipper

Geschäftsbereichsleiter


Tel.: 069 6789-255
Fax: -303
E-Mail: skipper@remove-this.lsbh.de

Miriam Wollmann

Investitionszuschüsse, Bezuschussung ÜL & VM

Tel.: 069 6789-290
Fax: -303
E-Mail: mwollmann@remove-this.lsbh.de

Ralph Hoffmeister

Neuaufnahmen, Bezuschussung ÜL

Tel.: 069 6789-318
Fax: -303
E-Mail: rhoffmeister@remove-this.lsbh.de

Sabine Salzmann

Jubiläen, Ehrungen, Bezuschussung ÜL, GEMA

Tel.: 069 6789-445
Fax: -303
E-Mail: ssalzmann@remove-this.lsbh.de

Christiane Göckel

Investitionszuschüsse


Tel.: 069 6789-264
Fax: -303
E-Mail: cgoeckel@remove-this.lsbh.de

Sarah Feldmann

Bezuschussung ÜL


Tel.: 069 6789-254
Fax: -303
E-Mail: sfeldmann@remove-this.lsbh.de

Nadine Franz

Bezuschussung ÜL

 

Tel.: 069 6789-241
Fax: -303
E-Mail: nfranz@remove-this.lsbh.de

Geschäftsbereich

Allgemeine Kontaktdaten


Tel.: 069-6789 555
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