Sporträume
Attraktive und klimafreundliche
Sporträume fördern
Die Lage und Herausforderungen im Jahr 2023
Neben dem Ehrenamt und einer angemessenen finanziellen Ausstattung bilden zeitgemäße und funktionale Sporträume die Hauptressource des hessischen Sports. Trotz der Förderanstrengungen vieler Kommunen und des Landes Hessen besteht für das Netz der hessischen Sportanlagen jedoch ein umfassender Modernisierungs- und Sanierungsstau. Dieser steht im Zusammenhang mit dem hohen Durchschnittsalter der Anlagen und ist mit einem entsprechend ausgeprägten Investitionsbedarf verbunden – insbesondere in Bezug auf Sporthallen, Bäder und Funktionsgebäude. Leider können viele Kommunen und Landkreise entsprechende Modernisierungs- und Baumaßnahmen, aber auch den Betrieb der Sportanlagen, nicht im notwendigen Umfang finanzieren.
Zugleich haben bestehende Sportanlagen ein erhebliches Potenzial im Bereich Klimaschutz. Ohne eine zügige Umstellung des Gebäudebestandes auf eine klimafreundliche Energieeffizienz sind die Klimaschutzziele kaum erreichbar. Die „Spezialimmobilie Sportstätte“ gehört im Politikfeld Klimaschutz zu einem bislang förderpolitisch weitgehend vergessenen Infrastrukturtyp.
Im Zusammenhang mit Hessens größtem Sportraum, der Natur, deutet sich eine erneute Zunahme von Interessenkonflikten an; zudem ist der Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Sportaktivität stets neu zu definieren und im Rahmen von regelmäßigen Dialogen auszugestalten.
Perspektiven für die Legislaturperiode 2024 bis 2029
Für eine zukunftsorientierte Stärkung des Sports müssen die Herausforderungen im Bereich Infrastruktur konsequent angegangen werden. Wir haben die Parteien gefragt:
Zum jetzigen Zeitpunkt haben noch nicht alle Parteien geantwortet. Wir ergänzend die Rückmeldungen sukzessive, sobald sie vorliegen.
Wie bewerten Sie die Sportstättenförderung des Landes Hessen und wollen Sie – im Rahmen eines mehrjährigen Programms – die investiven Förderprogramme des Landes, insbesondere des vereinseigenen Sportstättenbaus, deutlich ausbauen und hierbei klimaschutzbezogene Aspekte verankern? Sind Sie bereit, die Schwellenwerte der Vergabegrenzen für Vereine anzuheben (entsprechend der Praxis in anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen)?
Die Antworten der Parteien
CDU: „Der Sport in Hessen hat für uns eine besondere Bedeutung. Dafür stehen wir als CDU Hessen. Wir sind Partner des Sportes, der Vereine und der vielen ehrenamtlich engagierten Menschen, die sich für den Sport in Hessen einsetzen. Dies haben wir durch die Aufnahme des Sports als Staatsziel in die Hessische Verfassung deutlich gemacht. Damit wird dem Sport und seinen Organisationen Rechnung getragen, die als größte Bürgerbewegung des Landes eine breite gesellschaftliche Relevanz besitzen.
Unsere Vereine sind der Motor des Miteinanders und das Schwungrad für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wir sind uns bewusst, dass der Sport gerade nach den Pandemiejahren wichtig und wertvoll ist und besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung auf ganz unterschiedlichen Feldern benötigt.
Unter Führung der CDU Hessen wird der Sport in Hessen auch zukünftig mit Rekordmitteln unterstützt und gestärkt werden. Insbesondere kleine Vereine werden wir fördern und den Erhalt sowie den Ausbau von modernen, nachhaltigen sowie barrierefreien Sportstätten in unseren Kommunen flächendeckend unterstützen.
Wir werden die Unterstützung für unsere Sportvereine noch weiter intensivieren. Wir haben uns noch mehr vorgenommen. Unsere Forderung ist klar: Pro Mitglied stellen wir künftig einen “Hessen-Euro” pro Monat (12 Euro pro Jahr) des Landes für den Breitensport und die Vereinsförderung bereit.
Die Programme des vereinseigenen Sportstättenbaus und zur Weiterführung der Vereinsarbeit werden dadurch deutlich gestärkt und die Entlastung der Vereine von hohen Energiekosten wird fortgesetzt, solange sie nötig ist. Die bisher hierfür vorgesehenen Höchstfördersätze müssen auch vor dem Hintergrund von Inflation und Baukostensteigerungen angehoben werden. Den Neubau und die Sanierung von Sportstätten werden wir damit aufbauend auf den seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzten Förderprogrammen wie „Sportland Hessen“, „Weiterführung der Vereinsarbeit“ und dem „Vereinseigenen Sportstättenbau“ noch weiter stärken. Besonders das Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ sucht bundesweit seinesgleichen. Die Förderprogramme werden in Zusammenhang mit der Einführung des Hessen-Euro erweitert, neu strukturiert, vereinfacht und intensiviert werden. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die Schwellenwerte der Vergabegrenzen für Vereine deutlich anheben."
SPD: „Grundsätzlich bewerten wir positiv, dass das Engagement des Landes bei der
Sportstättenförderung in enger Abstimmung auch mit den Oppositionsfraktionen erfolgt.
Zukünftig besteht jedoch Handlungsbedarf für eine Ausweitung und Verstetigung der
investiven Förderprogramme, insbesondere im Bereich des vereinseigenen Sportstättenbaus.
Ein nachhaltigeres Investitionsprogramm sollte eine interkommunale Sportstättenplanung als
Grundlage haben.
Es ist zudem wichtig, dass bei der Planung und dem Bau von Sportanlagen auf
umweltfreundliche und nachhaltige Lösungen geachtet wird. Die Entscheidung für
kostenaufwendigere, klimaneutrale Sportstätten muss in den Förderrichtlinien zukünftig so
berücksichtigt werden, dass der finanzielle Mehraufwand im Vergleich zu konventionellen
Lösungen kompensiert wird.
Die Anhebung der Schwellenwerte der Vergabegrenzen für Vereine ist sinnvoll, um den Zugang
zur Förderung zu erleichtern und auskömmlich zu gestalten. Dies könnte dazu beitragen,
bürokratische Hürden abzubauen und mehr Vereinen die Möglichkeit zu geben, von den
Förderprogrammen zu profitieren. Dabei können erfolgreiche Beispiele anderer Bundesländer
wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen als Orientierung dienen."
FDP: „Die FDP Hessen ist bereit, den Sport finanziell zukünftig so auszustatten, dass er eigene Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann. Wir wissen um die Wichtigkeit des Sports und sind uns bewusst, dass es finanzieller Förderung bedarf, um auch das Ehrenamt in einer ihm gebührenden Art und Weise auszuführen. Die Leistungen des Sports für die Gesellschaft erfordern staatliche Unterstützung, die zuverlässig und berechenbar bleiben muss. Deshalb müssen notfalls auch originäre Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, um Einnahmeverluste insbesondere im Bereich Lotto und Sportwetten auszugleichen. Auch die Förderungen im Hinblick auf den Leistungssport werden von der FDP Hessen unterstützt. Wir sehen hierbei insbesondere die Pflicht, die Möglichkeiten zur „dualen Karriere“ deutlich auszubauen, also die Möglichkeit, als Spitzensportler gleichzeitig im Polizei- oder Verwaltungsdienst des Landes tätig zu sein. Dies ist für die Athleten sowohl von elementarer Bedeutung im Hinblick auf die Existenzsicherung während der Ausübung des Leistungssportes als auch für die berufliche Perspektive nach Abschluss der Sportkarriere."
Grüne: "Aus unserer Sicht ist Hessen im Bereich der Sportstättenförderung im Vergleich zu anderen Bundesländern hervorragend aufgestellt. Die Hessische Landesregierung hat beispielsweise allein im Jahr 2023 rund 22 Millionen Euro für den Bereich Sportstättenbau und Sportstättensanierung eingeplant. Auch Aspekte des Klimaschutzes spielen beim Ausbau der Sportstättenförderung bereits jetzt eine wichtige Rolle (beispielsweise Umstellung auf LED-Beleuchtung). Da es insbesondere für kleine Vereine schwierig ist, klimaschädliche Emissionen zu reduzieren, hat der Landtag im Doppelhaushalt 2023/24 zusätzlich drei Millionen Euro für den Neubau von Sportstätten bereitgestellt. Da wir uns der Bedeutung des Sportes für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen bewusst sind, haben wir vor, die Sportförderung zu verstetigen und möglichst weiter auszubauen.
Die Möglichkeit einer Anhebung der Schwellenwerte bei der Auftragsvergabe – sie kann in Hessen, anders als beispielsweise in NRW, nicht durch Erlass erfolgen, sondern setzt eine Gesetzesänderung voraus - werden wir sorgfältig prüfen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus unserer Sicht schon wegen der inflationsbedingt deutlich gestiegenen Kosten für bauliche Investitionen. Zu denken ist insbesondere an eine spürbare Erhöhung des Schwellenwerts von derzeit 100.000 Euro für die freihändige Vergabe von Bauleistungen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 b des Hessischen Tarif- und Vergabegesetzes."
Linke: "Über 80 Prozent der Sportförderung wird durch die Hessischen Kommunen geleistet. Leider oftmals, trotz Verfassungsrang, als sog. „freiwillige Leistung“ gekennzeichnet. Landesmittel sind hier oftmals eine Ergänzung, aber niemals ein Ersatz für eine gute Finanzausstattung der Kommunen. Daher setzt DIE LINKE, mit Ausnahme von landesweiten Aufgaben der Verbände, auf eine Stärkung der Kommunen, da vor Ort auch die Bedarfsplanungen erstellt werden. Die klimaschutzbezogenen Mehraufwendungen müssen dabei natürlich gesondert berücksichtig und gefördert werden. Eine Anhebung der Schwellenwerte für Auftragsvergaben, wie es auch in anderen Bundesländern geschehen ist, entlastet besonders Vereine bei unnötigen Bürokratieaufwand."
AfD: „Sportstättenförderung ist ein enorm wichtiges Thema. Sie ist notwendig und muss nach Kriterien der Angemessenheit bestimmt werden. Damit hier optimale Voraussetzungen vorliegen, sollten sich die verantwortlichen Regierungspolitiker eng mit den Vereinen und Sportstätten vernetzen. Natürlich sind u.a. Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen sowie sinnvoll umzusetzen. Die Entstehungskosten müssen sowohl dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und ebenso die Effektivität einer Umweltschutzmaßnahme muss sich klar ergeben.
Allerdings trifft die Förderkompetenz nicht spezifisch die Länder, sondern auch den Bund. Es wurden seitens der Bundesregierung die Programmmittel zur Fortsetzung des Investitionspakts Sportstätten limitiert.“
Sind Sie bereit, die auch bundesweit beachteten Sonderförderprogramme für Hallen- und Freibäder bis 2029 zu verstetigen sowie durch Betriebskostenzuschüsse zu erweitern? Werden Sie Schwimmbad-Trägerkommunen durch Berücksichtigung im kommunalen Lastenausgleich finanziell unterstützen?
Die Antworten der Parteien
CDU: „Wir starten eine Schwimm-Offensive und wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass möglichst jedes Kind in Hessen Schwimmen lernt.
Das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) hat – wie Sie richtig darstellen – großen Erfolg für die Modernisierung hessischer Hallen- und Freibäder und ihren zukunftsfesten Erhalt entfaltet.
Das erfolgreiche Investitionsprogramm werden wir daher neu auflegen. Mit der Fortführung des SWIM-Programms werden wir die Kommunen bei der Instandsetzung Ihrer Schwimmbäder weiterhin unterstützen. Dafür stellen wir auch in der folgenden Legislaturperiode Mittel zur Verfügung. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Schwimmflächen in Hessen zu erhalten, damit genügend Kapazitäten für das Schul- und Vereinsschwimmen sowie das freie Schwimmen bestehen bleiben. Das umfasst angesichts der gestiegenen Energiekosten auch Fragen der energetischen Sanierung der Bäder. Der Betrieb der Bäder sollte auch weiterhin der kommunalen Selbstverwaltung obliegen. Als Kommunalpartei stehen wir dafür, den Kommunen für die Erfüllung dieser originären Aufgaben ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Das Aufwachsen des Kommunalen Finanzausgleichs auf rund sieben Milliarden Euro im nächsten Jahr ist sichtbares Zeichen dieser Verantwortung.“
SPD: „Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Leider mussten auf Grund fehlender
Sanierungsmittel und zu hoher Unterhaltungskosten in den zurückliegenden Jahren viele
öffentliche Hallen- und Freibäder geschlossen werden. Eine Fortführung und Verstetigung des
SWIM-Programms ist zwingend notwendig. Nachdem coronabedingt das Schwimmenlernen im
Rahmen des Sportunterrichts kaum möglich war, ist es wichtig, dass künftig verstärkte
Anstrengungen unternommen werden, um gerade Kindern und Jugendlichen wohnortnah
gesicherte Wasserflächen anbieten zu können. Um die hohen Unterhaltungskosten für
Schwimmbäder und Hallenbäder auch für ärmere Standortgemeinden finanzierbar zu machen,
ist eine Berücksichtigung im Kommunalen Finanzausgleich sinnvoll. Verlässliche
Betriebskostenzuschüsse sind eine wichtige Maßnahme, um den Kommunen eine langfristige
finanzielle Planungssicherheit zu geben."
FDP: „Eine Unterstützung der Sportvereine durch die Kommune soll auch bei nicht ausgeglichenem Haushalt weiterhin möglich sein. Die kostenfreie Überlassung kommunaler und staatlicher Sportstätten nach dem Sportförderungsgesetz muss gewährleistet bleiben. Die FDP sieht die Investitionen des Landes in den Sport positiv. Der Breitensport muss als Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft gefördert werden."
Grüne: "Durch das SWIM-Programm wird es Kommunen und Vereinen ermöglicht, ihre Bäder durch verschiedene Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten und zu ertüchtigen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hat das Land im Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Schwimmfähigkeit weiterhin auf hohem Niveau zu erhalten und auszubauen, wird das SWIM-Programm auch in Zukunft fortgeführt werden. Die Hessischen Kommunen werden bereits im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammen „KIP Kommunen“ (KIP I) und „KIP macht Schule!“ (KIP II) sowie dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE bei der Umsetzung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen gefördert, so dass eine weitere Berücksichtigung im kommunalen Lastenausgleich nicht erforderlich erscheint. Da sich die Schwimm- und Hallenbäder kommunal oft in unterschiedlichen Trägerschaften befinden, wäre ein allgemeiner, flächendeckender Betriebskostenzuschuss für alle Bäder schwer realisierbar."
Linke: "Das Schwimmbadsterben in Hessen hat mit der Finanzkrise dramatische Ausmaße angenommen, Corona, und zuletzt auch die Energiekrise, haben diesen Trend noch verstärkt. Landesprogramme wie SWIM helfen zwar bei Investitionen, die laufenden Betriebskosten müssen jedoch vor Ort geschultert werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Mehraufwendungen für den Bäderbetrieb interkommunal im Rahmen des Finanzausgleichs ausgeglichen werden. Im ihrem Wahlprogramm fordert DIE LINKE ein Sonderprogramm zur Sanierung von Frei- und Hallenbädern mit jährlich 50 Millionen Euro."
AfD: „Es ist wichtig, dass insbesondere die Bäder als Freizeit- und Sportstätten in Hessischen Kommunen ausreichend vertreten sind. Schwimmen ist eine Sportart, die Kinder erlernen müssen, schon aus Gründen der Sicherheit. Außerdem sollte der Schwimmsport allen Bürgern bis ins hohe Alter zugängig sein. Die enorm gestiegenen Betriebskosten, die auch durch eine gescheiterte Energiepolitik zu verantworten ist und die teilweise langen Schließungsphasen während der Corona-Krise haben Bädern geschadet und mithin auch deren Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst. Der Aspekt der Betriebskosten ist somit genau zu analysieren und festzustellen, wie für Schwimmstätten eine Erleichterung im Bereich der laufenden Kosten aussehen kann. Sofern hier aus der aktuellen „Belastung“ eine Entlastung erfolgt, sollten die Bedarfe der Badeanstalten neu eruiert werden. Aus dieser Notwendigkeit heraus können Konzepte der Förderprogramme für Hallen- und Freibäder für die neue Legislaturperiode erstellt werden.“
Wie beurteilen Sie den „Freiwilligkeitscharakter“ kommunaler Sportförderung und damit einhergehende Einschränkungen des Sports, etwa durch die Nutzung von Sportstätten als Impfzentren oder Notunterkünfte bzw. angesichts der Problematisierung kommunaler Energiehilfen durch Regierungspräsidien? Planen Sie, Sportförderung als „kommunale Pflichtaufgabe“ in der Kommunalverfassung zu verankern
Die Antworten der Parteien
CDU: Die Frage nach der Sportförderung als Pflichtaufgabe in der Kommunalverfassung und die Frage, ob die Sport(stätten)entwicklungsplanung rechtsverbindlich verankert werden soll, hat die CDU gemeinsam beantwortet.
„Artikel 26g der Hessischen Landesverfassung besagt, dass der Sport den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände genießt. Die Bereitstellung, Förderung und der Unterhalt der sportlichen Infrastruktur ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. An diesem verfassungsrechtlichen Prinzip als Ausdruck des grundgesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzips halten wir fest. Dies gilt umso mehr, weil ein Großteil der hessischen Kommunen diese Aufgabe mit Bravour und großem Engagement der örtlich Tätigen erfüllt. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsgedankens werden hier vor Ort bedarfs- und nachfragegerecht Lösungen gesucht und Entscheidungen getroffen. Zur Ermittlung der jeweiligen Bedarfe steht ein umfassendes Beratungsangebot des Landes zur Verfügung, das kürzlich unter dem Dach des Programms SPORTLAND HESSEN BEWEGT zusammengefasst worden ist. Zu deren Unterstützung hat die CDU-geführte Landesregierung die unter Punkt 1.1 aufgeführten Programme auferlegt, die wir wie dargestellt noch deutlich erweitern wollen.
Eine Verankerung der Sportförderung als kommunale Pflichtaufgabe brächte nicht nur Vor- sondern auch ggf. Nachteile mit sich. Eine Vorgabe von Mindeststandards von „oben nach unten“ stellt zwar die Sicherung eines gewissen Grundbedarfes sicher, nimmt jedoch den Gemeinden u.U. den Spielraum der Einzelfallentscheidung und kann nicht auf die örtlichen Besonderheiten eingehen.
Wir unterstützen die kommunale Ebene bei der Erstellung und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung und fördern die Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen in besonderem Maße. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen erscheint uns aber nicht sachgerecht."
SPD: „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Freizeitsport weiter stattfinden kann, dies hat die SPD Hessen insbesondere während der Corona-Pandemie immer betont. Wir beurteile den "Freiwilligkeitscharakter" der kommunalen Sportförderung kritisch, insbesondere wenn dies zu Einschränkungen des Sports führt, beispielsweise durch die temporäre Nutzung von Sportstätten als Impfzentren oder als Notunterkünfte. Dies darf nicht der Normallfall sein.
Wir erkennen zudem die hohe Bedeutung des Sports für die Gesellschaft an und setzen uns für eine umfassende und nachhaltige Sportförderung ein. Wir befürworten, dass die Sportförderung als "kommunale Pflichtaufgabe" in der Kommunalverfassung zu verankern. Uns ist aber bewusst, dass viele Kommunen vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen stehen. Eine solche Verankerung könnte den Stellenwert des Sports in den Kommunen stärken und für mehr Planungssicherheit sorgen. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Verankerung müsste jedoch im Rahmen einer umfassenden Diskussion und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Kommunen erfolgen, da diese nicht mit dem Mehraufwand allein gelassen werden dürfen.
Gleiches gilt für die Bewältigung der Energiekosten. Hier müssen in Zukunft pragmatische Lösungen gefunden werden, die den Sportvereinen und -verbänden ermöglichen, ihre Energiekosten angemessen zu bewältigen.
Es ist uns wichtig, den Sport als gesellschaftlichen Wert anzuerkennen und entsprechende Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Sportförderung zu schaffen."
FDP: „Aufgrund des Verfassungsranges, den der Sport in Hessen hat, kann Sport nur bedingt als „freiwillig“ bezeichnet werden. Rechtlich handelt es sich jedoch auch nicht um eine echte Aufgabe der originären Daseinsvorsorge. Die Hessische Verfassung garantiert den Kommunen neben Pflichtaufgaben gerade auch, ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Entsprechend sehen wir die generelle Sportförderung durch die Kommune sozusagen als „politische Pflichtaufgabe“. Der Schlüssel sind für uns gut finanzierte Kommunen, denen es möglich ist, ihrer Verantwortung gegenüber den Sportvereinen wieder gerecht zu werden. Die FDP Hessen sieht es daher als ersten richtigen Schritt, die kommunalen Finanzen nachhaltig zu sanieren."
Grüne: "Zur Linderung der im Nachgang der Corona-Pandemie gestiegenen Energiepreise haben sowohl der Bund als auch das Land zahlreiche Entlastungspakete geschnürt. Um speziell die Ausgaben der Sportvereine für die gestiegenen Energiepreise abzumildern, wurde gemeinnützigen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund sind, ab 1.März 2022 die Möglichkeit eingeräumt, beim Land einen Energiekostenzuschuss zu beantragen. Diese Energiekostenhilfe konnte ebenfalls bei der Nutzung fremder Sportstätten berücksichtigt werden.
Auch in Zukunft wird es sich bei Katastrophen, Pandemien oder ähnlichem möglicherweise nicht vermeiden lassen, auf Sportstätten als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Dies liegt daran, dass Sporthallen in der Regel über die nötige Infrastruktur verfügen, um ad hoc eine größere Menge von Menschen schnell und zuverlässig zu versorgen und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Mit dem weiteren Ausbau des Katastrophenschutzes soll dieses allerdings zur absoluten Ausnahme werden. Der in der Landesverfassung verankerte Schutz des Sports gilt ebenso für das Land als auch für die Gemeinden. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kommunen. Das Land unterstützt sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Diese wollen wir verstetigen und ausbauen."
Linke: "Es ist ein eklatanter Widerspruch, dass trotz des Verfassungsrangs die Förderung des Sports immer noch als „freiwillige Aufgabe“ verstanden wird. DIE LINKE wird dies ändern."
AfD: „Kommunale Sportförderung ist eine wertvolle Verantwortung und bedarf eines festen Platzes in der Städtepolitik. Demnach sollten regierende Parteien das Thema Sporterhalt und Sportausbau fest in ihre Konzepte einplanen und ebenso einen Etat zur Verfügung stellen.
Insbesondere die Einschränkungen durch Zweckentfremdung von Sportstätten als Impfzentren, Testzentren oder Unterkünfte ist inakzeptabel, da es sich hierbei nie um kurzfristige Nutzungsänderungen handelt, sonders stets eine langwierige Unterbrechung bedeutet und die dortige Sportausübung unmöglich wird. Das hat dem Schulsport sowie dem Freizeit- bzw. Vereinssport enorm geschadet und provozierte überdies den Verlust finanzieller Einnahmen. Generell sollte die Umnutzung von Turnhallen oder anderen Sportstätten für benannte Zweckvorhaben nur im Einzel- sowie Notfall angedacht werden. Es bedeutet, dass andere Immobilien bspw. Leerstandsgebäude vorzuziehen sind. Das Vorgehen über die „Corona-Jahre“ darf sich nicht wiederholen. Speziell positive Aspekte körperlicher Aktivität für das physische und psychische Wohlbefinden aller Bürger sind wissenschaftlich anerkannt. Die politische Verantwortung besteht eben gerade darin, die Voraussetzungen für Sportausübung zu garantieren.“
Sind Sie bereit, das Instrument der „Sport(stätten)entwicklungsplanung“ rechtsverbindlich zu verankern und finanziell zu unterstützen (wie z.B. durch Gesetz in Thüringen: „Die Landkreise / kreisfreien Städte erstellen Sportstättenentwicklungsplanungen“)?
Die Antworten der Parteien
CDU: Die Frage nach der Sportförderung als Pflichtaufgabe in der Kommunalverfassung und die Frage, ob die Sport(stätten)entwicklungsplanung rechtsverbindlich verankert werden soll, hat die CDU gemeinsam beantwortet.
„Artikel 26g der Hessischen Landesverfassung besagt, dass der Sport den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände genießt. Die Bereitstellung, Förderung und der Unterhalt der sportlichen Infrastruktur ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. An diesem verfassungsrechtlichen Prinzip als Ausdruck des grundgesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzips halten wir fest. Dies gilt umso mehr, weil ein Großteil der hessischen Kommunen diese Aufgabe mit Bravour und großem Engagement der örtlich Tätigen erfüllt. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsgedankens werden hier vor Ort bedarfs- und nachfragegerecht Lösungen gesucht und Entscheidungen getroffen. Zur Ermittlung der jeweiligen Bedarfe steht ein umfassendes Beratungsangebot des Landes zur Verfügung, das kürzlich unter dem Dach des Programms SPORTLAND HESSEN BEWEGT zusammengefasst worden ist. Zu deren Unterstützung hat die CDU-geführte Landesregierung die unter Punkt 1.1 aufgeführten Programme auferlegt, die wir wie dargestellt noch deutlich erweitern wollen.
Eine Verankerung der Sportförderung als kommunale Pflichtaufgabe brächte nicht nur Vor-, sondern auch ggf. Nachteile mit sich. Eine Vorgabe von Mindeststandards von „oben nach unten“ stellt zwar die Sicherung eines gewissen Grundbedarfes sicher, nimmt jedoch den Gemeinden u.U. den Spielraum der Einzelfallentscheidung und kann nicht auf die örtlichen Besonderheiten eingehen.
Wir unterstützen die kommunale Ebene bei der Erstellung und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung und fördern die Zusammenarbeit von Vereinen und Kommunen in besonderem Maße. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen erscheint uns aber nicht sachgerecht."
SPD: „Die systematische Sportstättenentwicklungsplanung ist von großer Bedeutung, sowohl für den Freizeit-, als auch den Leistungssport. Eine Sportstättenentwicklungsplanung kann dabei helfen, den Bedarf an Sportstätten zu ermitteln, Prioritäten zu setzen und langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die konkrete Umsetzung einer Sportstättenentwicklungsplanung würde jedoch eine detaillierte Analyse der lokalen Gegebenheiten, Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten erfordern. Die Einführung einer solchen Planung, können wir uns grundsätzlich vorstellen. Dies muss jedoch zwingend im Einklang mit den kommunalen Zuständigkeiten und Bedürfnissen erfolgen.
Es ist wichtig, den Sport in Hessen nachhaltig zu fördern und die Sportstätteninfrastruktur den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Im Dialog mit den Kommunen muss die Entwicklung von Sportstätten weiter vorangetrieben werden."
FDP: „Die FDP Hessen ist bereit, den Sport finanziell zukünftig so auszustatten, dass er eigene Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann. Wir wissen um die Wichtigkeit des Sports und sind uns bewusst, dass es finanzieller Förderung bedarf, um auch das Ehrenamt in einer ihm gebührenden Art und Weise auszuführen. Eine Sportstättenentwicklungsplanung erscheint uns in diesem Rahmen auch sinnvoll zu sein.“
Grüne: "Viele Hessische Städte und Gemeinden sowie einige Landkreise haben sich bereits auf den Weg gemacht, um eine bedarfsgerechte Sportentwicklungsplanung zu erstellen, die als Entscheidungsgrundlage zur Sportförderung und zu einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des lokalen Vereinswesens beiträgt. Diese Sportstättenentwicklungsplanung wird in der Regel in einem kooperativen Beteiligungsprozess mit den kommunalen Akteurinnen und Akteuren unter Hinzuziehung eines Fachbüros erstellt und die daraus hervorgehenden Handlungsempfehlungen werden sukzessive vor Ort umgesetzt. Wir unterstützen diese Planungen im Rahmen unserer Förderprogramme. Da dieser kooperative Prozess auf kommunaler Ebene bereits angestoßen worden ist, halten wir es jedoch nicht für sinnvoll, dies den Landkreisen und kreisfreien Städten noch zusätzlich in einem weiteren Gesetz vorzuschreiben.“
Linke: "Das Beispiel Thüringen zeigt, wie sinnvoll eine gesetzliche Verankerung einer kommunalen Sportentwicklungsplanung zur Sicherung eines engmaschigen und qualitativ hochwertigen Versorgungsnetzes für Sport- und Bewegungsaktivitäten ist. Das Land Hessen sollte ein solches Vorhaben, besonders für kleinere Kommunen, finanziell unterstützen.“
AfD: „Sportstättenentwicklungsplanung ist eine Aufgabe, deren Notwendigkeit unbestritten ist. Eine rechtliche Verankerung mag möglicherweise Vorteile bringen, da sie einen Regelkatalog zur Orientierung bildet. Allerdings kann eine „Übernormierung“ auch für Sportstätten und somit besonders für die Bürger eine unnötige Belastung bedeuten. Die Förderung von Bauvorhaben beispielsweise muss sich an den konkreten Kriterien des Gesetzes richten und lässt womöglich zu wenig Spielraum, wenn es um bedarfsorientierte Investitionen geht. Denkbar wären unnötige Hürden bei Mindestkostenauflagen für Bauvorhaben oder etwa Sockelbeträge für Fördermittel. Berücksichtigt werden muss hierbei auch, dass teilweise die Subventionsbedürfnisse der verschiedenen Landkreise innerhalb eines Bundeslandes enorm voneinander abweichen können und ebenso Faktoren wie Größe und Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft oder aber Tourismusnachfrage eine Rolle spielen. Das kann situativ bedeuten, dass Kreise somit unfreiwillig bevorzugt werden, während andere durch ein starres Gesetzeskorsett benachteiligt werden. Deshalb ist dieser Schritt zur legislativen Verankerung genauestens abzuwägen.“
Der Landessportbund Hessen betreibt seit über zwanzig Jahren eine auch bundesweit beachtete Fachberatungsstelle zur umweltfreundlichen Sportstättenentwicklung, die auch Kommunen und Landkreise berät. Mit Blick auf den zunehmenden Beratungsbedarf: Sind Sie bereit, diese Beratungsstelle aufgrund der erkennbaren Zunahme des Beratungsbedarfs in besonderer Weise zu unterstützen
Die Antworten der Parteien
CDU: „Als CDU Hessen sind wir uns der wichtigen Arbeit des Landessportbundes (lsbh) als Partner der vielen Vereine und Verbände bewusst. Das Land Hessen fördert den Landessportbund Hessen seit vielen Jahren in erheblichem Maße und auf im Vergleich der Länder sehr hohen Niveau. So nimmt auch im aktuellen Doppelhaushalt die Förderung des lsbh mit 24 Millionen Euro die mit Abstand größte Position ein.
Diese Unterstützung stellt für uns angesichts unseres deutlichen Bekenntnisses zur Bedeutung des Sports eine Selbstverständlichkeit dar, die wir fortführen wollen. Es ist grundsätzlich unser Ziel, Fördermittel unbürokratisch und wo möglich nicht an konkrete Einzelleistungen gebunden einzusetzen. Die Priorisierung der Aufgaben und die Reaktion auf steigende Beratungs- oder Unterstützungsbedarfe in einzelnen Bereichen kann so innerhalb der Verbandsstrukturen erfolgen.“
SPD: "Der Verwaltungsaufwand für Vereine hat in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zugenommen. Ehrenamtlich ist es schwierig, sowohl die rechtlichen und steuerlichen Auflagen zu erfüllen, als auch die gestiegenen Herausforderungen an Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit, insbesondere bei Bauvorhaben, Rechnung zu tragen. Im Interesse der zunehmenden Berücksichtigung von Umwelt- und Klimagesichtspunkten bei der künftigen
Sportstättenentwicklung ist diese Fachberatungsstelle unabdingbar, um auch kleinere Vereine und ärmere Kommunen mit dem notwendigen Know-how zu versorgen. Um den Fortbestand dieser Beratungsstelle zu gewährleisten, ist die Förderung der Fachberatungsstelle notwendig.“
FDP: „Sportverbände, besonders im ländlichen Raum, sind für dessen Bewohnerinnen und Bewohner von elementarer Bedeutung in Hinblick auf soziale Bindung und Lebensqualität. Sie spielen gerade in ländlichen Regionen eine zentrale Rolle für das Gemeinleben. Auch Sportfeste von Vereinen sind gesellschaftliche Ereignisse, die für die dort ansässige Bevölkerung von großer Wichtigkeit sind. Überdies wissen wir, dass Sport -nicht nur, aber auch im ländlichen Raum- einen erheblichen Anteil am Austausch von Kulturen leistet und somit die Integration von Menschen fördert. Daher ist der Sport einer der Schlüssel zur Integration und Inklusion – so finden Menschen unterschiedlicher Herkunft bei Sport und Spiel zusammen. Der Sport ermöglicht positive Erfahrungen, die Barrieren abbauen und Mitmenschlichkeit und Solidarität stärken.
Die FDP sieht Förderprogramme für den Breitensport als unterstützenswert an. Wir sind überdies der Auffassung, dass Vereine am besten die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit von überregionaler Zusammenarbeit und regionalen Vereinszentren beurteilen können. Wo Vereine dies umsetzen wollen, sollten entsprechende gezielte Fördermittel im Rahmen der Sportförderung bereitgestellt werden. Die Kooperation mit und die Unterstützung von Bürgern und ihren Vereinen ist eine selbstverständliche Verpflichtung der Verwaltung auf allen Ebenen. Also muss es zwingend auch Ansprechpartner für die Vereine in den Sport- und Bauämtern geben.“
Grüne: „Die umweltfreundliche Sportstättenentwicklung wird vor dem Hintergrund der Klima- sowie der Biodiversitätskrise immer wichtiger. Daher halten wir es auch für richtig, die Fachberatungsstelle in besonderer Weise zu unterstützen.“
Die Linke: „Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und den damit verbundenen dramatischen Folgen, brauchen die sporttreibenden Vereine und Verbände Unterstützung bei Bestandsaufnahme, Planung und Umsetzung der Maßnahmen. DIE LINKE wird sich für eine Verstetigung der Förderung einsetzen.“
AfD: „Der Erhalt sowie die Ausweitung von Beratungsangeboten ist vor allem unter der Berücksichtigung der individuellen Nachfrage zu bestimmen. Wenn folglich im besagten Segment ein erhöhter Beratungsbedarf quantifizierbar ist, sollte dieser berücksichtigt werden und ebenso in die politischen Entscheidungen hinsichtlich Investitionen eingeplant werden.“
Welche Bedeutung hat für Sie das Instrument des Interessenausgleichs im Natursport durch Dialogformate und sind Sie bereit, den bewährten „Runden Tisch Wald und Sport“ wieder zu aktivieren sowie durch weitere regelmäßige Dialogformate (z.B. in den Bereichen Gewässer, Naturschutz etc.) zu ergänzen?
Die Antworten der Parteien
CDU: „Die Natur ist die größte Sportstätte des Landes und wird von Hunderttausenden Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Dies geschieht auch größtenteils verantwortungsbewusst und im Rahmen der Gesetze. Dennoch entstehen zwangsläufig Konfliktpotentiale mit den verschiedenen betroffenen Interessenkreisen.
Wir wollen die Rücksicht und das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Interessengruppen stärken und den Dialog zwischen Flächeneigentümern und Flächennutzern intensivieren. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine naturverträgliche Lenkung von Besuchern stehen für uns im Mittelpunkt.
Als CDU Hessen wollen wir den Dialog und den Ausgleich verschiedener Interessen stärken, um zu gemeinschaftlich getragenen guten Lösungen zu kommen. Der „Runde Tisch Wald und Sport“ war ein etabliertes Format, um diese Interessen konstruktiv auszugleichen. Wir setzen uns dafür ein, dieses Dialogformat zu revitalisieren.“
SPD: „Um Konflikte zwischen Sporttreibenden und Naturschutzverbänden schon im Vorfeld zu minimieren, sind Dialogformate wie der „Runde Tisch Wald und Sport“ zwingend notwendig.
Der "Runde Tisch Wald und Sport" war ein bewährtes Format, das den Dialog und den Austausch zwischen den relevanten Akteuren im Sport und Umweltschutz gefördert hat. Gerade die Zunahme von Sportarten in der Natur (z.B. Mountainbiken, Trailrunning etc.) und den teilweise damit verbundenen Eingriffen in die Natur, bei der es auch oft zu Interessenskollisionen kommt, erfordert eine Reaktivierung des Runden Tisches.
Darüber hinaus, wäre auch die Einrichtung weiterer regelmäßiger Dialogformate in unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise dem Gewässerschutz, zu begrüßen. Dialogformate können dazu beitragen, ein besseres Verständnis zwischen den Interessengruppen zu schaffen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten."
FDP: „Wie halten einen Runden Tisch Wald und Sport für sinnvoll und befürworten Dialogformate, insbesondere auch digital z.B. über die Bereiche Gewässer und Naturschutz etc."
Grüne: „Aus unserer Sicht ist es wichtig, den ,,Runden Tisch Wald und Sport“ zu reaktivieren. In diesem Rahmen sind auch weitere Dialogformate vorstellbar und erstrebenswert. In diesem Zusammenhang ist auch sinnvoll die auf der kommunalen Ebene bereits existierenden Dialogformate, sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit in den Blick zu nehmen. Alle diese Initiativen werden wir selbstverständlich unterstützen."
Linke: „Sportaktivitäten außerhalb von definierten Sportstätten sind immer wieder Gegenstand von Nutzungskonflikten. Dialogveranstaltung zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen (Naturschutzverbände, Landwirte, Fortwirtschaft, Fischerei etc.) schaffen immer wieder innovative Lösungsansätze. Solche Lösungen sollten immer Vorrang vor gesetzlichen Regelungen haben. Bei Problemstellungen, die immer wieder landesweit zu Konflikten führen, aber auch zu Grundsatzfragen hat sich das Format bewährt und sollte fortgeführt werden."
AfD: „Die Bemühungen des „Runden Tischs Wald und Sport“ sind in der Summe als klar positiv anzusehen. Beispielsweise wurde auf dessen Initiative ein Verhaltenskodex entwickelt, der sowohl den Schutz des Naturraumes Wald als auch die Bedürfnisse von Sportlern in Einklang brachte.
Da Waldfläche für Hessen eine große Wertigkeit hat, ist diese unbedingt zu bewahren.
Hierbei gibt es Aspekte des Umweltschutzes, Wald ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und neben einem Wirtschaftselement auch Kulturgut. Deshalb findet Naturschutz und Wald speziell im Programm der Hessischen AfD deutlich Erwähnung. Ein großes Thema ist mithin ebenfalls die Vermeidung zunehmender „Vermüllung“ oder gar Zerstörung von Waldfläche beispielsweise durch (ungewollte) Brandherde. Auf der anderen Seite bedarf es auch einer Struktur, die „Waldsport“ attraktiv für Bürger macht und sich an Voraussetzungen der Erreichbarkeit oder aber Sicherheit orientiert. Ein Interessensausgleich im Natursport durch konsensuale Dialoge verschiedener Akteure ist eine Notwendigkeit und mithin zu unterstützen.“
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Ansprechpartner
Landespolitik und Sport
Andreas Klages
Hauptgeschäftsführer
Tel.: 069 6789-106
E-Mail: aklages@lsbh.de