Pressemeldung

Kunstrasenplätze sind für den Sportbetrieb unverzichtbar

Der Landessportbund Hessen (lsb h) und der Hessische Fußball-Verband (HFV) fordern für Kunstrasenplätze, die Kunststoffgranulat als Einstreumaterial (Infill) verwenden, einen Bestandsschutz bis zum Betriebsende. Die beiden Verbände reagieren damit auf eine Initiative der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Diese hatte Kunststoffgranulat, das auch auf einem Teil der 440 hessischen Kunstrasenplätze als Infillmaterial verwendet wird, als Mikroplastik eingestuft. In der Konsequenz wird innerhalb der Europäischen Union derzeit über ein Verbot von Kunststoffgranulat nachgedacht. Zur Information seiner knapp 7.700 Mitgliedsvereine hat der lsb h gemeinsam mit dem HFV  ein Informationspapier zum Thema „Mikroplastik und Kunststoffrasenplätze im Sport“ zusammengestellt. Es kann unter http://yourls.lsbh.de/mikroplastik heruntergeladen werden.

„Der Landessportbund Hessen engagiert sich seit vielen Jahren sehr intensiv im Bereich Umweltschutz im Sport und zählt hier bundesweit zu den führenden Landessportbünden. Dass wir die Debatte um die Gefahr von Mikroplastik durch Kunstrasensysteme intensiv verfolgen, liegt auf der Hand“, so lsb h-Vizepräsident Dr. Frank Weller. Das Verbot von Kunststoffgranulat erfülle den Sportbund freilich mit großer Sorge. Weller, der im Präsidium des Landessportbundes für den Bereich Sportinfrastruktur zuständig ist: „Wenn Kunststoffgranulat ab 2021 verboten wird, müssen Sportplätze, die dieses Einstreumaterial verwenden, geschlossen oder aber mit erheblichem finanziellem Aufwand umgerüstet werden. Kunststoffrasenplätze sind aber für den Vereins-, Breiten-, Leistungs- und Schulsport unverzichtbar. Alleine mit Naturrasen- und Tennenplätzen kann der derzeitige Sportbetrieb nicht im notwendigen Umfang weitergeführt werden.“

HFV-Präsident Stefan Reuß möchte ebenfalls die errichteten Kunstrasenplätze schützen: „Im Namen des Hessischen Fußball-Verbandes haben wir bereits sehr viele politische Schritte unternommen, um diesen Bestandschutz zum Wohle unserer Vereine, die auf ihre Kunstrasenplätze angewiesen sind, zu erreichen. Für dieses Ziel haben wir zahlreiche politische Institutionen bis hin zu EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger kontaktiert, um das zu erhalten, was viele Vereine unter großen Anstrengungen und Belastungen erreicht haben.“

Mit Kunststoffgranulat verfüllte Kunstrasenplätze hätten eine Lebensdauer von zehn bis 15 Jahren. Mögliche Nutzungsverbote würden die Sportversorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen. „Wir hoffen deshalb, dass sich die Sportministerkonferenz der Länder bei der EU für den Bestandsschutz und gleichzeitig für angemessene Übergangsfristen einsetzt“, so Weller.

Unabhängig davon sprechen sich der Landessportbund und der Hessische Fußball-Verband  für Maßnahmen aus, die die Austragung von Kunststoffgranulat von Kunstrasenplätzen in die Umwelt minimieren. Dazu zählen beispielsweise die Einfriedung mit Barrieren, spezielle Filter an Abläufen, Filter im Bereich der Oberflächenentwässerung oder ganz einfach auch Schmutzfangmatten am Ein- und Ausgang der Sportplätze. Zudem existieren Granulatvarianten ohne Kunststoff, z.B. Kork und Sand.

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